Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Kröpelin

Die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Kröpelin über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindevertreterwahl und Bürgermeisterwahl am 09.06.2024 findet am 08.04.2024 um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin statt.

Die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge oder die Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, sind berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung Wahlausschuss

Berufung des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung für die Wahl der Stadtvertretung und des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 09.06.2024 (ggf. Stichwahl am 23.06.2024)

Gemäß § 10 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) gebe ich die in den Gemeindewahlausschuss für die Stadt Kröpelin berufenen Mitglieder und ihre Stellvertretungen nachfolgend bekannt:

Mitglieder
Winkler, Andrea
Lützow, Regina
Nieschalk, Verena
Maria Algner

stellvertretende Mitglieder
Christian Framm
Katharina Werges
Brigitta Radloff
Sebastian Hahn

Zur Bekanntmachung

Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Die Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin erfolgt auf der Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz am 03. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586), und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195). Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtvertretung direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861).

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindende Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen auf, damit Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

5.3. Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 26. März 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin (Zimmer 19), schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter nach Anlage 4, 5 und 6 LKWO M-V erhältlich. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig der Gemeindewahlleiterin vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586) und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO MV) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195), fordere ich die nach §§ 14, 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kröpelin auf.

Insbesondere bitte ich zu beachten.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861). Eine eventuelle Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 23. Juni 2024 stattfinden.

2. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 26. März 2024, 16:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 26. März 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier

 

>> Bekanntmachung

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.

 

>>> Bekannmachung

Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung