Vortrag: Senioren im Straßenverkehr

Um ältere Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, hat der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin eine kostenlose Infoveranstaltung organisiert und Sie sind herzlich eingeladen.

Den Vortrag zu dem Thema Senioren im Straßenverkehr hält für Sie die Präventionsberaterin Frau Doris Frenz von der Polizeidienststelle Bad Doberan.

Termin:        Donnerstag, den 13.04.2023 um 14.00 Uhr

Wo:               Im Rathaussaal in Kröpelin

Themen:

  • Mobil bleiben, aber sicher
  • Mobilität ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebensqualität älterer Menschen
  • Ob mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß, die Gefahrensituationen im Straßenverkehr werden oft unterschätzt

Zur Bekanntmachung

Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023 für die Auftragsvergabe Anschaffung MTW (BV/2023/1084), Abbruch Garagenkomplex Dammstraße (BV/2023/1087), Straßensanierungsmaßnahmen diverser Gemeindestraßen mittel Patch-System (BV/2023/1088) und der Heizungserneuerung Kita Villa Kunterbunt (BV/2023/1089).

Zur Bekanntgabe von Aufträgen STV 23.02.2023

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 27.02.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 27.02.2023-13.03.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung

Zur Haushaltssatzung

Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum für Senioren

Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Ausflug für Sie organisiert:

Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum

Abfahrt: 07.30 Uhr Markt Kröpelin

 

10.00 – 14.30 Uhr  Besuch Vogelpark Marlow inkl.Eintritt

Möglichkeiten zum Mittagessen vorhanden

14.30   Uhr              Fahrt nach Ribnitz-Damgarten

15.15 – 17.00 Uhr  Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten

Inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken

Ca. 17.15 Uhr          Heimreise

 

IHRE LEISTUNGEN:

-Fahrt im komfortablen Fernreisebus

-Besuch Vogelpark Marlow inkl. Eintritt

-Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken

 

Termin: 27.04.2023

Preis    :  63,- €

 

Interessenten können sich bei Frau Becker unter der Telefonnummer 01522 7565767 oder 038292 7285. anmelden.

 

Weitere Ausflüge finden im Laufe des Jahres statt.

Zur Bekanntmachung

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023

Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:

124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen

für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.

Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?

 

Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:

kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden

Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:

amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden

 

Vorraussetzungen

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Wie bewerbe ich mich?

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung  bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.

Kontakt für Rückfragen:

Amt für Jugend und Familie

Telefon: 03843 / 755 51101

 

Weiterführende Informationen:

Hinweis auf aktuelle Stellenausschreibungen

Hiermit möchte ich auf die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Kröpelin hinweisen.

Aktuell ist folgendes ausgeschrieben:

 

 

Durch Klicken auf die jeweilige Ausschreibung werden Sie direkt dahin geleitet.

gez. Gutteck
Bürgermeister

Notfallregister

Stellen Sie sich folgende Notfall-Situationen vor:

  1. Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen im 17. Stock und brauchen Trinkwasser wegen eines Ausfalls der Versorgung?
  2. Ein Familienmitglied wird heimbeatmet und der Strom fällt aus?
  3. Sie sind gehörlos und es wird über Lautsprecherdurchsagen vor verunreinigtem Trinkwasser gewarnt?
  4. Sie sind Betreiber eines Dialysezentrums und der Strom fällt für mehrere Tage aus ?

Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht. An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel unabhängig vom Notfallegister stets nach eigenem Ermessen eigenverantwortlich tätig.


Die Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen und bei den Betreiber*Innen von Einrichtungen.

Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Zusatzinformationen zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung. (Quelle: Notfallregister)

 

Zur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 29.03.2023 die

Gewässerschau

an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.

Kröpelin, 20.01.2023

Schreiber

Geschäftsführer

 

Zur Bekanntmachung

Gewässerschau 2023

Die Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der
wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.

Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.

Zu den Terminen und Bekanntmachung der Gewässerschau

Widmungsverfügung Am Quaddelbarg

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.

Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:

1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 226/2, 227/3, 230/5, 231/15, 231/27, 231/35, 231/48, 231/54, 232/4, 232/16, 233/2, 234/8, 235/6, 235/24, 236/31, 236/38, 236/41,  236/46, 237/2
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von 8,50 m.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr

 

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