Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.
Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten aus.
Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.stadt-kroepelin.de.
Gleichzeitig kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ über die Internetseite der Stadt Kröpelin über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Solarpark Brusow (PDF)
Fischereischeinprüfung in der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Ordnungsbehörde der Stadt Kröpelin zeigt an, dass die nächste Fischereischeinprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Dienstag, d. 07. Dezember 2021 um 16.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11.08.2005 stattfindet.
Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Kröpelin, Ordnungsbehörde, Rathaus, Markt 1 in 18236 Kröpelin.
Die Antragsformulare sind bei der o.g. Behörde erhältlich.
Für den Fall das der Antragsteller minderjährig ist, ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
In Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung wird ein Ausbildungskurs in Kröpelin, im Gerätehaus der FFw, Schulstr. 7a, angeboten.
Termine 03.12.2021 ab 16.30 Uhr, 04.12.2021 ab 10.00 Uhr.
Interessenten melden sich bitte bei Frau Karen Leuchert Tel. 0172-6047340
Die Bestimmungen der am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-LVO sind zu beachten und einzuhalten
Bachmann
SB Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.
Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.
Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit
vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten aus.
Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.stadt-kroepelin.de.
Gleichzeitig kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ über die Internetseite der Stadt Kröpelin über folgenden Link eingesehen werden:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.
Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Solarpark Brusow (PDF)
Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Wichmannsdorf, werden in der Zeit vom 20. Oktober bis 19. November 2021 in
den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen gelegt.
Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.
Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offen gelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20.Dezember 2021 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Das Orginaldokument finden Sie hier:
2021-09-29 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf
vorläufige Wahlergebnisse BTW + LTW
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt Kröpelinvorläufiges Wahlergebnis BTW
vorläufiges Wahlergebnis LTW
Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin
Die am 14.09.2021 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kröpelin vom 02.09.2021 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Kröpelin, den 14.09.2021
gez.
Gutteck
Bürgermeister
Original Dokument: 20210916 Öffentliche Bekanntmachung
Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIm Zeitraum 06.September bis 29.0ktober 2021 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953 festgestellt werden.
Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Zur Bekanntmachung
Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDie nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.
>>>Bekanntmachung
Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDas Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.
>>>Bekanntmachung
Vollsperrung Kreuzungsbereich Dammstraße
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAb Donnerstag, den 19.08.2021 ca. 8.00 Uhr bis voraussichtlich Sonnabend, den 21.08.2021 ca. 18.00 Uhr wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Asphaltarbeiten im Kreuzungsbereich und im Verlauf der Dammstraße bis zur Einmündung in das Wohngebiet „Wedenberg“ voll gesperrt.
Zur Bekanntmachung
4. Impftag in Kröpelin
/in Allgemein /von Stadt KröpelinAm Donnerstag den 12.08.2021 findet ein 4. Impftag in Kröpelin in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rostock statt. In der Zeit von 09-17 Uhr besteht die Möglichkeit sich im Rathaus der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin gegen den COVID-19-Virus impfen zu lassen. Der Termin ist der Zweitimpfungstermin für die am 01.07.2021 geimpften Personen.
Die Impfung wird mit dem Impfstoff der Firma BioNTech/Pfizer erfolgen, es stehen 150 Impfdosen zur Verfügung. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahre.
Es erfolgt keine Terminvergabe, die Impfung erfolgt nach Anwesenheit, solange der Vorrat reicht!
Was sollten Sie mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personal- und Impfausweis sowie Ihre Gesundheitskarte (Chipkarte) mit. Zum ausfüllen der Unterlagen bitten wir Sie aus hygienischen Gründen einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.