Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Vermessungsobjekt:  

 

Gemeinde: Kröpelin, Stadt
Gemarkung: Kröpelin
Flur: 4
Flurstück: 143
Lagebezeichnung: Wedenberg 18
betroffenes Flurstück der Bekanntmachung: 142

 

Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations-und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchge­führt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Ab-markung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV

Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin

Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk

während der Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung

in der Zeit vom ….19.06.2025…. bis zum ….19.07.2025 …. .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.

Pasewalk, 04.06.2025

Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:

Beginn am: 04.06.2025               (z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite)

Ende am:  18.06.2025                (z. B. Tag der Abnahme des Aushanges)

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