Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Vermessungsobjekt: |
Gemeinde: | Kröpelin, Stadt |
Gemarkung: | Kröpelin |
Flur: | 4 |
Flurstück: | 143 |
Lagebezeichnung: | Wedenberg 18 |
betroffenes Flurstück der Bekanntmachung: | 142 |
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations-und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Ab-markung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekannt gegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG MV
Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin
Papendorfer Chaussee 2, 17309 Pasewalk
während der Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung
in der Zeit vom ….19.06.2025…. bis zum ….19.07.2025 …. .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigen.
Pasewalk, 04.06.2025
Vermerk über die ortsübliche Bekanntmachung:
Beginn am: 04.06.2025 (z. B. Tag des Aushanges, Veröffentlichung im Amtsblatt / Internetseite)
Ende am: 18.06.2025 (z. B. Tag der Abnahme des Aushanges)