Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDie nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.
Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDas Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
/in Allgemein, Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinFür die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.
Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein. (z.B. Kreiswahlausschuss)
In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.
Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:
info@stadt-kroepelin.de
Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinGemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:
Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.
Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.
Hinweise der Gemeindewahlleitung anlässlich der Wahl des Landrates am 06.09.2020
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinDie Gemeindewahlleitung möchte hinsichtlich der Landratswahl am 06.09.2020 vorsorglich auf nachfolgendes hinweisen.
Die Wahlhandlung in den Wahllokalen erfolgt unter Beachtung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes. Die Anzahl der Personen die das Wahllokal gleichzeitig betreten dürfen ist beschränkt. Es kann dadurch durchaus zu Wartezeiten kommen, planen Sie hierfür bitte genügend Zeit mit ein.
Wir weisen auf das dauerhafte Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen hin.
Wahlberechtigte Personen haben im Wahllokal und beim Warten vor dem Wahllokal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen und psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und diese auch durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Wir empfehlen Mitgliedern von Risikogruppen die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.
Wir bitten darum, dass die Wahlberechtigten für die Wahlhandlung einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.
Bitte achten Sie auch auf die entsprechenden Hygienehinweise am Eingang zu den Wahllokalen.
Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke für die Landratswahl am 06.09.2020
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Wahlbekanntmachung zu den Wahlbezirken der Stadt Kröpelin zur Landratswahl am 06.09.2020.
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinAnbei die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl im Landkreis Rostock am 06.09.2020.
gez. Gutteck
Gemeindewahlleitung
Online-Wahlscheinbeantragung
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinLiebe Bürgerinnen und Bürger,
für die bevorstehende Landratswahl am 06. September 2020 stellt die Stadt Kröpelin die Möglichkeit zur Verfügung, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Anleitung für den Bürger:
Vorgehen:
Wahlscheinbeantragung via Online-Formular:
Bitte gehen Sie dazu in den Internetexplorer oder einen anderen Browser und geben den Link:
ein oder auf das nachfolgende Feld klicken.
Nach Auswahl der Wahl gelangt man auf folgende Auswahl:
Jetzt muss die Auswahl 1 getroffen werden. Anschließend ist der Barcode, das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse zu erfassen.
Danach erfolgt die Auswahl über die Art der Zustellung der Wahlunterlagen.
Wenn alle Informationen eingeben sind, dann noch auf Daten senden und der Antrag wird an die Verwaltung übermittelt.
Ihre Wahlbehörde
Besetzung Wahlvorstände
/in Bekanntmachungen, Wahlen /von Stadt KröpelinAufforderung an Parteien und Wählergruppen zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefwahlvorstandes
Für die Landratswahl am 06.09.2020 fordere ich hiermit alle in der Stadt Kröpelin vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefabstimmungsvorstandes vorzuschlagen. (gemäß §§ 10 und 11 LKWG MV i.V.m §§ 11 und 12 LKWO M-V)
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 31.07.2020 in der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin ein (Tel. 038292/851-10, Fax: 038292/851-10 / E-Mail: gutteck@stadt-kroepelin.de).
Kröpelin, 13.07.2020
Gutteck
Gemeindewahlleiter
Anschrift
Markt 1
18236 Kröpelin
Tel: 038292 / 8510
Fax: 038292 / 85110
Öffnungszeiten
Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 16.00 Uhr