Einträge von

Information zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen

Die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist genehmigungspflichtig! Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist grundsätzlich nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden. Zuständige Stelle Landkreis Rostock Umweltamt Untere Abfallbehörde […]

Einladung Vermieterveranstaltung Digitales Meldewesen, digitale Kurtaxe, digitale Gästekarte

„Digitales Meldewesen, digitale Kurtaxe, digitale Gästekarte“ Die Stadt Kröpelin möchte alle Vermieter von Gästezimmern, Ferienwohnungen … über die Umsetzung der Digitalen Kurkarte informieren. Es wird eine live Videoschalte mit der Softwarefirma feratel geben, hier werden die zukünftigen Abläufe und weitere Fragen erläutert. Die Veranstaltung findet am Montag, 04.03.2024 um 17:00 Uhr Rathaussaal der Stadt Kröpelin, […]

Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 11.04.2024 die Gewässerschau an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an […]

Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024

Hiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte. Mit Hinblick auf den […]