Die Küstenkarte für die Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin ist anerkannter Tourismusort im Sinne des Kurortgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Dies berechtigt die Stadt Kröpelin Kurabgabe zu erheben. Am 23. Februar 2023 wurde durch die Stadtvertretung die entsprechende Kurabgabesatzung beschlossen. Diese Abgabe dient ausschließlich zur Mitfinanzierung der aufgewendeten touristischen Leistungen.

Link zur Kurabgabesatzung

Die Einnahmen aus der Kurabgabe fließen zur teilweisen Deckung in die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet bereit gestellten öffentlichen Einrichtungen. Weiterhin für die touristischen Zwecke beworbenen und durchgeführten Veranstaltungen, sowie für die zu touristischen Zwecken beworbenen und angebotenen Leistungen.

Durch den Erhalt der Kurkarte haben Sie als Gast viele Vorteile z.B., Erlebnisse wie Museumsbesuche, kostenloser Besuch der Strände in der Modellregion „Mecklenburgisch Ostseeküste“, kostenlose bzw. vergünstigte Besuche von Veranstaltungen in der Modellregion und noch vieles mehr…

Der Modellregion „Mecklenburgische Ostseeküste“ gehören folgende Gemeinde der Region an:

• Stadt Ostseebad Kühlungsborn
• Ostseebad Rerik
• Stadt Kröpelin
• Gemeinde Bastorf
• Gemeinde Steffenshagen
• Gemeinde Wittenbeck
• Stadt Bad Doberan
• Gemeinde Börgerende-Rethwisch
• Gemeinde Ostseebad Nienhagen

Alle Orte erkennen die erhaltene Kurkarte gegenseitig an, d.h. egal in welchem Ort der Modellregion die Kurkarte erworben wurde, Angebote können in allen angehörigen Gemeinden genutzt werden.

Was bedeutet das für die Vermieter einer Ferienunterkunft?

Wenn Sie auf dem Gemeindegebiet der Stadt Kröpelin an Feriengäste vermieten, sind Sie oder ein Beauftragter verpflichtet die Kurabgabe Ihrer Gäste zu erheben. Sie sind laut Satzung verpflichtet die Kurabgabe einzufordern und später an die Stadt Kröpelin abzuführen. Bei der Eigennutzung von Wohneinheiten zu Erholungszwecken (auch bei angemeldeten Zweitwohnsitz) sind alle Eigentümer inkl. der Begleitung verpflichtet eine Jahreskurkarte zu erwerben.

Jeder Gastgeber muss bei der Stadt Kröpelin als Ferienvermieter registriert werden. Das erfolgt, indem sich der Gastgeber den „Erfassungsbogen zur Feststellung der Veranlagung zur Kurabgabe der Stadt Kröpelin“ herunterlädt und ausgefüllt an die Stadt Kröpelin zurücksendet.

Lt. Satzung haben wir uns bei der Umsetzung der Kurabgabe für die Kurkarte in digitaler Form entscheiden.

Hier wird für Ihre Gäste ein PreCheck-In registriert und die digitale Kurkarte an die Gäste versandt.

Die Küstenkarte ist mit einem QR-Code versehen, dieser wird Ihnen automatisch Zugang zu den jeweiligen Attraktionen bieten. Hier werden Sie laufend über alle Neuigkeiten informiert! Alle Vorteile kann der Gast dann über diesen Zugang entdecken.

Die Tageskurkarte für Tagesgäste die sich im Gemeindegebiet der Stadt Kröpelin aufhalten und erholen, besteht die Möglichkeit am Parkscheinautomat am Markt eine Tageskurkarte zu erwerben.

Die Tageskurkarte kann in der kompletten Modellregion Ostseeküste Mecklenburg genutzt werden.

Unter folgendem Link finden alle Interessierten wichtige Informationen über Vorteile und Veranstaltungen in der Modellregion durch innehaben der Kurabgabekarte.

Ansprechpartner Kurabgabestelle
Stadt Kröpelin
Telefon: 038292/85133
E-Mail: kurabgabe@stadt-kroepelin.de