Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ der Stadt Kröpelin
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der „Rostocker Straße“ (s. Übersichtsplan in der Anlage) sowie die Planung einer Buswendeschleife mit Endhaltestalle.
Der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie die bereits vorliegenden Gutachten und Analysen sind in der Zeit
vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
- Umweltbericht aus September 2023 (Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Silvia Wendholt)
Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad,
Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes,
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen und
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation.
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 27.06.2025 (Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg)
Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen sowie Fledermäuse wurden erfasst; für andere potentiell vorkommende Arten bzw. Artengruppen wurde eine Potentialeinschätzung durchgeführt.
Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der artenschutzrechtlichen Verbote im Zusammenhang mit dem Planvorhaben.
CEF-Maßnahmen in Form des Anlegens von Ersatzhabitaten durch Pflanzungen und angepasste Flächenpflege auf den privaten Grünflächen im Süden und Osten des geplanten Marktes sowie von Ersatzhabitaten für Offenlandarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze etc.) auf externen Flächen im Umfeld.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.