Bauamt: Persönliche Termine künftig nach Vereinbarung

Die Aufgaben im Bereich des Bauamtes sind durch eine Vielzahl von Vor-Ort-Terminen und Außeneinsätzen geprägt. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die persönlichen Vorsprachen während der regulären Sprechzeiten in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen sind.

Um die Arbeitsabläufe noch besser an den tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes gezielter für Vor-Ort-Termine, Bauvorhaben und die Bearbeitung Ihrer Anliegen einsetzen zu können, möchten wir die Terminvergabe künftig noch individueller gestalten.

Ab dem 1. September 2026 werden daher zunächst bis zum Jahresende im Bereich des Bauamtes keine festen Sprechzeiten mehr angeboten. Persönliche Gespräche sind selbstverständlich weiterhin jederzeit möglich – künftig jedoch nach vorheriger Terminvereinbarung. So können wir sicherstellen, dass die zuständige Mitarbeiterin bzw. der zuständige Mitarbeiter ausreichend Zeit für Ihr konkretes Anliegen einplanen kann.

Die telefonische Erreichbarkeit des Bauamtes bleibt selbstverständlich gewährleistet. Termine können Sie über die Zentrale der Stadt Kröpelin unter 038292/851-0 oder bequem online vereinbaren.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Ihnen auch weiterhin eine verlässliche und bürgernahe Verwaltung anbieten zu können.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Das Wählerverzeichnis zu der oben aufgeführten Wahl für die Gemeinde Kröpelin wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 04.September 2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus (Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 oder § 52 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder für diese einen Wahlschein hat.

 

Zur vollständigen Bekanntmachung

Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte

Das Kataster- und Vermessungsamt des Landkreises Rostocks hat von Amts wegen für die Flur 5 und 6 der Gemarkung Kröpelin sowie für die Flur 1 der Gemarkung Brusow auf der Grundlage des § 32 Abs. 3 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz – GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010 S. 713), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204), Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegenschaftskarte durchgeführt.

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Kröpelin:

59, 60, 61, 62, 74/5

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 6 in der Gemarkung Kröpelin:

58, 160, 161, 159

Das Verfahrensgebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 in der Gemarkung Brusow:

160/2, 161, 162, 169, 185, 190, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202/4, 203/1, 204/1, 205, 206/1, 206/3, 207/1, 207/2, 208, 209, 210/1, 210/2, 210/3, 211/4, 212/1, 212/2, 213/1, 214/1, 215/2, 216, 219/4, 219/5, 220, 221/1, 221/2, 222, 223, 224/1, 224/2, 225/2, 226/5, 226/6, 228/1, 229, 230/1, 230/2, 233, 273/5, 274, 275, 276, 277, 278/2

Gemäß § 32 Abs. 5 GeoVermG M-V wird die Erneuerung des Liegenschaftskatasters (Liegenschaftskarte) durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Frist für die Offenlegung beträgt einen Monat.

Die Offenlegung erfolgt ab Montag, dem 21.09.2026 bis einschließlich Mittwoch, dem 21.10.2026 in den Diensträumen des Landkreises Rostock beim
Kataster- und Vermessungsamt / Zimmer O.04
August-Bebel-Straße 4
18209 Bad Doberan

während der allgemeinen Geschäftszeiten
Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Bad Doberan, den 06.08.2026
im Auftrag

R. Seifert
Amtsleiter

Zur Bekanntmachung 

Online-Wahlscheinbeantragung für die Landtagswahl 2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die bevorstehende Landtagswahl am 20. September 2026 stellt die Stadt Kröpelin die Möglichkeit zur Verfügung, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

 

Wahlscheinbeantragung via Online-Formular:

Bitte gehen Sie dazu in den Internetexplorer oder einen anderen Browser und geben den Link:

https://mga-api.online-buerger-service.de/index.php?type=formulare&action=wahlscheinantrag&ags=13072058#main

ein oder auf das nachfolgende Feld klicken.

 

Nach Auswahl der Wahl gelangt man auf folgende Auswahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

Jetzt muss die Auswahl 1 getroffen werden. Anschließend ist der Barcode, das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse zu erfassen.

 

 

Danach erfolgt die Auswahl über die Art der Zustellung der Wahlunterlagen.

 

 

Wenn alle Informationen eingeben sind, dann noch auf Daten senden und der Antrag wird an die Verwaltung übermittelt.

 

 

Ihre Wahlbehörde

 

Information – Vollsperrung der Straße „Zur Ostsee“ – Plattenweg Richtung Aussichtsturm Wichmannsdorf

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass der Plattenweg von Wichmannsdorf in Richtung Aussichtsturm im Zeitraum vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 aufgrund von Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten voll gesperrt wird.

Die Arbeiten werden je nach Baufortschritt voraussichtlich 1 bis 2 Tage in Anspruch nehmen.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Information – Einschränkungen im Bereich „Jennewitz-Hundehagen-Kröpelin“

BV: Neuverlegung Trinkwasserleitung

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es voraussichtlich bis zum 23.10.2026 in den Bereichen „Am Eschenbarg“, „Forstsiedlung“ und „Hundehäger Weg“ aufgrund der Neuverlegung einer Trinkwasserleitung zu Verkehrseinschränkungen kommt.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

 

Baum- und Strauchschnittannahme

Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

Wahlbekanntmachung 

Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

 am 20.09.2026 von 8.00 bis 18.00 Uhr

 

1. Die Gemeinde Kröpelin ist in folgende Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1:  0001

Wahlraum:   Feuerwehrgerätehaus Altenhagen

                        Hof 10, 18236 Kröpelin OT Altenhagen

                        Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 2:  0002

Wahlraum:   Dorfgemeinschaftshaus Diedrichshagen

                        An den Teichen 13 a, 18236 Kröpelin OT Diedrichshagen

                        Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 3:  0003

Wahlraum:   Grundschule „Am Mühlenberg“

                        Schulstraße 1, 18236 Kröpelin

                        Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 4:  0004

Wahlraum:   Rathaus

                        Markt 1, 18236 Kröpelin

                        Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

Wahlbezirk 5:  0005

Wahlraum:   Feuerwehrgerätehaus Groß Siemen“

                        An der Sieme 7, 18236 Kröpelin OT Groß Siemen

                        Dieser Wahlraum ist barrierefrei zugänglich.

 

2. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 14 zusammen.

 

3. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zur Landtagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl der oder des Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Der linke Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und rechts davon einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der rechte Teil des Stimmzettels enthält für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und ihre Kurzbezeichnungen sowie jeweils die Namen der ersten fünf Bewerberinnen oder Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links davon einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wahlberechtigten geben ihre zwei Stimmen in der Weise ab, dass sie auf dem linken und auf dem rechten Teil des Stimmzettels jeweils durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll.

 

4. Wahlberechtigte können in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Wahlberechtigten sollen zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Wahlvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum ausgehändigt werden.

Zur Kennzeichnung des Stimmzettels muss eine Wahlkabine des Wahlraumes oder ein dafür bestimmter Nebenraum einzeln aufgesucht werden. Der Stimmzettel ist in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne zu legen, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

5. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl durch Briefwahl teilnehmen oder für die Stimmabgabe einen beliebigen Wahlraum in dem Wahlkreis, für den der Wahlschein ausgestellt ist, aufsuchen.

Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Wer mit dem Wahlschein in einem Wahlraum des Wahlkreises wählen möchte, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Wahlschein mitbringen und erhält im Wahlraum einen neuen Stimmzettel zur Stimmabgabe.

 

6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist während der Wahlzeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl nicht beeinträchtigt wird. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wahlberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes).

 

7. Das Wahlrecht kann von jeder Wählerin und von jedem Wähler nur einmal ausgeübt werden. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen, die nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber oder Vertrauensperson sein darf. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Blinde oder sehbehinderte wahlberechtigte Personen können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Zur Verwendung von Stimmzettelschablonen ist die rechte obere Ecke aller Stimmzettel gelocht oder abgeschnitten. Dies dient dem richtigen Anlegen der Stimmzettelschablonen. Auskünfte zu Stimmzettel­schablonen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0381 778980.

 

Kröpelin, den 28.07.2026

 

Die Gemeindewahlbehörde

Stadt Kröpelin

 

Radloff

Gemeindewahlleiterin

Zur Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ der Stadt Kröpelin

Amtliche Bekanntmachung
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ der Stadt Kröpelin
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 verfolgt die Stadt das städtebauliche Ziel, südöstlich des Marktes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hofcafés zu schaffen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 einschließlich Begründung sowie die vorliegenden Gutachten sind in der Zeit

vom 18.08.2026 bis zum 21.09.2026

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

Kröpelin, den 22.07.2026

Gutteck
Bürgermeister

 

Zur Bekanntmachung

Zum Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ (Entwurf)

Zur Begründung (Entwurf)

Einschränkungen im Bereich „Klärwerk/Schwarzer Weg“

Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es ab dem 07.07.2026 bis 09.07.2026 aufgrund von Baumfällungen zu einer Vollsperrung der Straße „Klärwerk/Schwarzer Weg“ kommt.

Sämtliche Einschränkungen werden täglich nach den Arbeiten zurückgebaut.

Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.