Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen.

Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen KFZ/Jahr frequentiert werden.

Dies betrifft hier insbesondere die Bundesstraße 105 außerhalb des Stadtgebietes Kröpelin. Betroffene Bereiche und Personen sind die Einwohner der Grundstücke

  • Rostocker Straße 87
  • Chaussee 1 — 10.

Die Lärmkarten durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) für das Gemeindegebiet erarbeitet worden.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen und ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken bis zum 29.05.2024 vorzulegen. Die Vorschläge können mündlich oder schriftlich an das Bauamt Kröpelin eingereicht werden.

Die Karten stehen ab dem 30.04.2024 auf der Homepage der Stadt Kröpelin https://www.stadt-kroepelin.de zur Verfügung oder können im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin zu den Dienstzeiten eingesehen werden.

Zudem sind die Lärmkarten auf der Homepage des LUNG unter https://www.lung.mv-regierung.de (- Fachinformationen – Lärm und Erschütterungen) abrufbar.

Zu den Bekanntmachungen: