Öffentliche Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ der Stadt Kröpelin
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen u.a. im Bereich der Kiessand-Abbauflächen und der ehemaligen Deponie in Schmadebeck (s. Übersichtsplan in der Anlage).
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Begründung sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Gutachten und Stellungnahmen sind in der Zeit
vom 19.05.2025 bis zum 20.06.2025
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
1. Umweltbericht vom 24.02.2025 (ÖkoPlan Dr. Jana Brietzke)
- Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad
- Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen
- Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation
- Umfangreiche Erweiterung der Grün-, Biotop- und Ausgleichsflächen, Herstellung von Grünkorridoren, Aufnahme von Wald- und Waldabstandsflächen.
2. Artenschutzfachbeitrag vom 24.02.2025 (Umwelt & Planung Dipl.-Ing. Schoppmeyer)
Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen wurden erfasst; Widmung der abgedeckten ehemaligen Hausmülldeponie als Artenschutzfläche für Eidechsen u.a., Erhalt einer Weidefläche als potenzielles Habitat für den Weißstorch, Anlage einer Habitatfläche für Feldlärchen, Bauzeitenbeschränkungen und andere Vermeidungsmaßnahmen wurden erlassen, dadurch sind nachhaltige Beeinträchtigungen geschützter Arten vermeidbar, so dass Verbotstatbestände nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht erfüllt werden.
3. Die FFH-Vorprüfung vom 24.02.2025 (Umwelt & Planung Dipl.-Ing. Schoppmeyer) für die Natura 2000-Gebiete „Kleingewässerlandschaft südlich von Kröpelin“ und „Kariner Land“ mit dem Ergebnis, dass keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der FFH-(GGB-/SPA-) Gebiete zu erwarten sind.
4. Blendgutachten (LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult, Dr. Meseberg, 09.2024 sowie Solarpraxis Engineering GmbH, 03.04.2025) Nachweis des Ausschlusses von Beeinträchtigungen durch Blendwirkungen.
5. Umweltbezogene Stellungnahmen:
- Landkreis Rostock, 29.02.2024
- Planungsamt mit Hinweis auf hochwertige Böden
- Denkmalschutz mit Hinweisen zu Denkmalen und Bodendenkmalen
- Naturschutz mit Hinweisen zu Ausgleichsmaßnahmen durch den Kiesabbau, zum Landschaftsbild, zum Artenschutz sowie zum Kompensationsbedarf
- Immissionsschutz mit Hinweis zu Blendgutachten
- Bodenschutz mit Hinweisen zum Bodenschutz und zur bodenkundlichen Baubegleitung
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, 29.01.2024
- Landwirtschaft mit Hinweisen zu Böden und zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Flurneuordnung, Wasser- und Bodenschutz
- Landesforstanstalt M-V Forstamt Bad Doberan, 04.01.2024
- Hinweise zur Darstellung von Wald und Waldabstand
- Wasser- und Bodenverband 31.01.2024
- Hinweise zu Gewässern II. Ordnung
- Bergamt Stralsund 25.01.2024, 03./ 4.06.2024
- Hinweise zur Abstimmung der Ausgleichsmaßnahmen.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Gutteck
Bürgermeister