Einwohnermeldeamt und Statistik
| Sachbearbeiterin: | Frau Baumgart |
| E-Mail: | nancy.baumgart(at)stadt-kroepelin.de |
| Telefon: | 038292 / 851 14 |
| Raum: | 2 |
Aufgaben
- Führen des Melderegisters
- Wehrerfassung, Nachrichtenaustausch der Meldebehörden
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen und Bescheinigungen (Aufenthalts- und Meldebescheinigungen)
- Bundespersonalausweise, Passangelegenheiten
- Pflege Straßenverzeichnisse
- Untersuchungsberechtigungsscheine nach Jugendarbeitsschutzgesetz
- Aushändigung von Briefwahlunterlagen
Formulare
Der Personalausweis
Allgemeines
Ein Personalausweis wird ab dem 16. Lebensjahr pflichtig, solange Sie kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass. Ein Auseis kann jedoch ab Geburt freiwillig beantragt werden.
Der Personalausweis hat seit 2010 einen integrierten Chip, der es ermöglicht sich im Internet oder an Bürgerterminals auszuweisen. Weitere Informationen zur Online-Funktion erhalten Sie hier: Personalausweisportal.
Für die Nutzung der Online-Funktion erhalten Sie bei Antragstellung einen PIN / PUK-Brief ausgehändigt.
Bearbeitungsfristen
Das Ausweisdokument wird von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt und dauert ca. 3 Wochen. Danach kann der Personalausweis bei dem Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin abgeholt werden. Das alte Ausweisdokument ist zur Abholung mitzubringen.
Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort nach der Beantragung ausgehändigt.
Gültigkeit
Die Gültigkeit Ihres Personalausweises ist vom Ihrem Alter bei Beantragung abhängig:
- Antrag vor dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Antrag nach dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Dokuments entfällt, sobald die Person auf dem Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar ist (beispielsweise bei Kindern).
Notwendige Unterlagen
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden. Sehr gerne fertigen wir in unserem Meldeamt ein digitales Lichtbild für Sie an.
Bei der Beantraung des Personalausweises / vorläufigen Personalausweises:
- ein digitales, biometrisches Passbild (höchstens 6 Monate alt)
- den alten Personalausweis bzw. ein gültiges Dokument (Reisepass)
- Geburts- /Eheurkunde
- bei minderjährigen Kindern: Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht bzw. Vollmacht des zur Anmeldung nicht anwesenden Elternteils
Bei der Abholung eines Personalausweises:
- der alte Personalausweis oder das vorläufige Dokument
- bei Erstabholung auch die Geburtsurkunde
- bei Abholung durch eine andere Person als den Personalausweisinhaber wird eine Vollmacht benötigt (s. Formulare)
Gebühren
Der Reisepass
Allgemeines
Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der BRD aus- pder einreisen, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass bei sich zu führen. Für Grenzüberschritung innerhalb des Bereichs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, solange der Aufenthalt nicht länger als drei Monate andauert.
Der ePass enthält einen Chip in der Passkarte, auf dem neben den herkömmlichen Daten und dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke gespeichert sind. Der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und wird nur bei glaubhaft gemachter Eilbedürftigkeit ausgestellt.
Bearbeitungsfristen
Das Dokument wird von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt, das kann bis zu 6 Wochen dauern.
Gültigkeit
Die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist vom Ihrem Alter bei Beantragung abhängig:
- Antrag vor dem 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- Antrag nach dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Dokuments entfällt, sobald die Person auf dem Lichtbild nicht mehr eindeutig erkennbar ist (beispielsweise bei Kindern).
Notwendige Unterlagen
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden. Sehr gerne fertigen wir in unserem Meldeamt ein digitales Lichtbild für Sie an.
Bei der Beantraung des Reisepasses:
- ein digitales, biometrisches Passbild (höchstens 6 Monate alt)
- den alten Reisepass bzw. ein gültiges Dokument (Personalausweis)
- Geburts- /Eheurkunde
- bei minderjährigen Kindern: Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht bzw. Vollmacht des zur Anmeldung nicht anwesenden Elternteils
Bei der Abholung eines Personalausweises:
- der alte Reisepass oder das vorläufige Dokument
- bei Erstabholung auch die Geburtsurkunde
- bei Abholung durch eine andere Person als den Personalausweisinhaber wird eine Vollmacht benötigt (s. Formulare)
Gebühren
An- / Ummeldung
Allgemeines
Gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung innerhalb Deutschlands bezieht, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Anmeldung erfolgt durch eine persönliche Vorsprache und ist nicht über den Postweg möglich.
Es fallen keine Gebühren an.
Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbescheinigung (bei selbstgenutztem Eigentum ist das Formular durch den Eigentümer auszufüllen)
- gültiger Personalausweis und ggf. Reisepass
- bei minderjährigen Kindern: Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht bzw. Vollmacht des zur Anmeldung nicht anwesenden Elternteils
Abmeldung
Allgemeines
Eine Abmeldung bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist grundsätzlich nicht notwendig, da Sie bei der Anmeldung in einer anderen Behörde bei Ihrem alten Wohnort abgemeldet werden.
Die Abmeldung ist jedoch erforderlich bei:
- Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Wohnungslosigkeit
Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbescheinigung (bei selbstgenutztem Eigentum ist das Formular durch den Eigentümer auszufüllen)
- gültiger Personalausweis und ggf. Reisepass
- bei minderjährigen Kindern: Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht bzw. Vollmacht des zur Anmeldung nicht anwesenden Elternteils
