Allgemeinverfügung des LK Rostock – Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Die Allgemeinverfugung des Landkreises Rostock zur generellen Aufstallung sämtlichen Geflügels im Landkreis Rostock zum Schutz gegen die Geflllgelpest vom 18.02.2021 wird mit Wirkung ab 27.03.2021 aufgehoben. In folgenden Gebieten des Landkreises wird ab dem 27.03.2021 die Aufstallung des Geflügels (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, […]