Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023

Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:

124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen

für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.

Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?

 

Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:

kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden

Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:

amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden

 

Vorraussetzungen

 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Wie bewerbe ich mich?

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung  bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.

Kontakt für Rückfragen:

Amt für Jugend und Familie

Telefon: 03843 / 755 51101

 

Weiterführende Informationen:

Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch den Hauptausschuss auf der Sitzung am 07.12.2022

In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch den Hauptausschuss auf der Sitzung am 07.12.2022 für die Vergabe eines Rasenpflegevertrages für die Sportstätte Stadtholz (BV/2022/1041) und Umrüstung von Straßenlaternen auf LED (BV/2022/1046).

Zur Bekanntgabe von Auftragsvergaben HA 07.12.2022

Veranstaltung zur Grundsteuerreform am 05.10. um 16.00 Uhr

Grundsteuerreform

 

Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern Informationen geben, welche das Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuerreform erleichtern.

In einem Vortrag werden wir an einem Beispiel zeigen, wie man mit einigen Mouse-Klicks die notwendigen Daten zusammentragen kann und das Formular elektronisch ausfüllt. Weiterhin werden wir an einem Beispiel das „Papierformular“ mit den vorher zusammengetragenen Daten ausfüllen. Auf einer Leinwand wird die Vorgehensweise mit Bildern veranschaulicht.

Diese Veranstaltung wird am 05.10.2022 um 16.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Kröpelin stattfinden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine inhaltlichen Fragen, keine Beratung und auch keine direkte Hilfestellung für einzelne Bürgerinnen und Bürger zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung geben können.

ÖB Vergabe einer Bauleistung

ÖB Vergabe einer Bauleistung – Gehweg- und Straßenausbau „In den Hören“

>>> Bekanntmachung

Öffnung der Bibliothek und der Museen

Die Einrichtungen der Stadtbibliothek und der beiden Museen sind bis zum 18.09.2022 geschlossen. Die regulären wöchentlichen Öffnungszeiten sind ab dem 19.09.2022 wieder gültig. Wir danken für Ihr Verständnis.

Informationen zu Spenden 2021

Der Bericht für das Haushaltsjahr 2021 über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen kann bei der Stadtverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

 

>>>Information

Zensus 2022

Aktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.

Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.

Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.

Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de

Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.

Verrohrung des Straßengrabens Kastanienallee Klein Siemen

An die Anwohner und Anwohnerinnen!

 

In der Zeit vom 09.05.2022 – voraussichtlich 26.05.2022 wird durch den städtischen Bauhof die Verrohrung des Straßengrabens (siehe Lageplan) vorgenommen.

 

>>>Bekanntmachung

Sprechstunde Seniorenbeirat

Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates

 

Die Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates findet im Moment nur nach Bedarf statt.

Die Anmeldung dafür erfolgt über das Sekretariat des Bürgermeisters unter folgender Telefonnummer:

038292-8510

Vorsitzender des Seniorenbeirates

Gez. Manfred Lahl

Information Tourismusort

Als kürzlich anerkannter Tourismusort ruft die Stadt Kröpelin alle Vermieter von Ferienobjekten des Gemeindegebietes auf, sich bis zum 31.03.2022 bei der Stadt zu melden. Wir möchten die Vermieter über Neuerungen die eine Anerkennung als Tourismusort beinhaltet, wie zum Beispiel die Einführung einer digitalen Gästekarte, gerne informieren. Die Rückmeldung kann telefonisch unter 038292/8510 oder per Mail an info@stadt-kroepelin.de erfolgen.

Wir danken für Ihre Mitarbeit