Bibliothek der Stadt Kröpelin geschlossen
Die Bibliothek der Stadt Kröpelin bleibt am Donnerstag, den 26.03.2026, aus technischen Gründen geschlossen.
Die Bibliothek der Stadt Kröpelin bleibt am Donnerstag, den 26.03.2026, aus technischen Gründen geschlossen.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, den 20.05.2026 um 13:00 Uhr im Sitzungssaal 328 im Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13 in 18057 Rostock, das Grundstück in der Gemarkung Kröpelin, Flur 12, Flurstück 1016 versteigert werden.
Weitere Informationen zur Zwangsversteigerung entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung des Amtsgerichtes Rostock.
Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schmadebeck findet am Freitag den 20.03.2026 um 19.00 Uhr im Gesellschaftshaus zum Raben statt. Näheres entnehmen Sie bitte der Tagesordnung.
BV: Neuverlegung Stromkabel für die Versorgung in den Wohngebieten „Auf dem Kamp“, „Grüner Weg“ und „Lindenstraße
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 13.03.2026 aufgrund der Neuverlegung von Stromkabeln die Zufahrten im Bereich „Bild 1“ gesperrt werden. Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr wird ebenfalls zeitweise nicht möglich sein.
Zudem wird die Kreuzung im Bereich „Bild 2“ in diesem Zeitraum nur eingeschränkt befahrbar sein.
Sämtliche Einschränkungen werden täglich ab 16:00 Uhr zurückgebaut. Situationsbedingt kann es jedoch weiterhin zu Einschränkungen kommen.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.

Bild 1

Bild 2
Am Freitag, 20.03.2026, findet um 19.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Restaurant Stadtholz Kröpelin (Am Stadtholz 3 in 18236 Kröpelin) statt.
Hierzu eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jennewitz.
Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die im vergangenen Jahr begonnenen Bauarbeiten am 02.03.2026 wiederaufgenommen werden. Als Bauende ist derzeit Ende Juli 2026 anvisiert.
Diese Arbeiten finden im Auftrag der E.DIS statt.
Es werden mehrere Bauabschnitte gebildet – siehe Karte. Begonnen wird mit dem 1. Bauabschnitt (grün – Plan 004) – Auf dem Kamp.
Die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen werden abschnittweise je nach Baufortschritt aktiv sein. Bitte beachten Sie daher mögliche kurzfristige Veränderungen der Verkehrsführung.
Wir bitten Sie um Rücksicht und Verständnis für die notwendigen Maßnahmen.
Zur Übersicht des 1. Bauabschnitt (Plan 004)

Nach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen. Da der Gebäudebestand in Kröpelin recht alt und die Heizungen oft überaltert sind, besteht dennoch Handlungsbedarf.
Wie geht es nun weiter?
Um die Planung mit Leben zu erfüllen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Prioritäten wurden von der Stadt festgelegt:
Nach fünf Jahren (2030) muss der Wärmeplan evaluiert werden, um den Fortschritt der Umsetzung zu bewerten und Anpassung am Zielszenario und der Maßnahmen vorzunehmen.
Der finale Wärmeplan ist dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.
Dr. Andrea Schüch
Landgesellschaft M-V mbH
Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.

An alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer A und B der Stadt Kröpelin
Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026
Ihr Steuerbescheid aus dem Jahr 2025 ist ein Mehrjahresbescheid, (=Dauerbescheid) er behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.
Die im Bescheid genannten Steuerbeträge sind zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.
Bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Fälligkeitstermine der Grundsteuer
Jahreszahler:
Quartalszahler:
Gemäß § 46 Abs. 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) i.V. mit 46 Abs. 3 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2024 (GVOBl. M-V S. 46),
gebe ich öffentlich bekannt, dass
Herr Ingo Schultz,
gewählter Vertreter der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin für den Wahlvorschlag FWG bei der Kommunalwahl vom 09. Juni 2024 zum 31.12.2025 sein Mandat niedergelegt hat.
Damit verliert Herr Schultz seinen Sitz in der Gemeindevertretung gemäß § 65 Abs. 1 Zi.1 LKWG M-V.
Gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf die Ersatzperson des Wahlvorschlages der FWG,
Frau Lisa Dannehl,
übergeht.
Frau Dannehl hat das Mandat mit Schreiben vom 09.12.2025 angenommen und wurde somit zum 01.01.2026 neue Stadtvertreterin der Stadt Kröpelin.
