ÖB – Freiwilliger Landtausch „Hinter Bollhagen – Hohenfelde“
Im Anhang finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zum freiwilligen Landtausch „Hinter Bollhagen – Hohenfelde“ mit rechtlicher Wirkung zum 01.04.2024.
Im Anhang finden Sie die öffentliche Bekanntmachung zum freiwilligen Landtausch „Hinter Bollhagen – Hohenfelde“ mit rechtlicher Wirkung zum 01.04.2024.
Die Stadt Kröpelin lädt zu einer Anwohnerversammlung zum Thema „BV Wismarsche Straße“ ein. Am 25.01.2024 um 18.00 Uhr im Rathaussaal wird das Bauamt über das Bauvorhaben zur Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Wismarschen Straße informieren.
Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier
Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.
Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier
Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.
Infoabend: 30.01.2024 um 18.30 Uhr
>>>Entwurf_Erläuterungen_Januar_2024
>>>Entwurf_Grundkarte_Januar_2024
>>>Entwurf_Beikarten_Januar_2024
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kröpelin,
im Namen der Verwaltung und der Stadtvertretung möchte ich Ihnen herzlichst einen frohen Start ins neue Jahr wünschen! Das vergangene Jahr war für unsere Stadt ein Jahr voller Herausforderungen, aber auch voller Erfolge und Fortschritte.
Ein besonderer Dank gilt Ehrenamtlichen, die mit ihrem stetigen Einsatz einen großen Beitrag für das Allgemeinwohl leisten. Ihr Engagement ist es was unsere Stadt auch vorwärtsbringen.
Vieles haben wir in diesem Jahr erreicht, im neuen Wohngebiet Quaddelbarg sind zahlreiche Häuser entstanden und die ersten Familien sind dort eingezogen. Auch in den Mehrfamilienhäusern in der Wismarschen Straße haben wir neue Einwohner begrüßen können. In diesem Jahr haben wir die Pläne, die wir haben (Verbesserung des Einzelhandels, Kita Neubau, Einrichtung einer weiterführenden Schule) deutlich vorantreiben können, so dass wir eine gute Basis für die Zukunft haben.
Wir haben uns auch dem Thema Erneuerbare Energien gewidmet, nicht nur weil es Bundespolitischer Wille ist, sondern weil auch für die Stadt Kröpelin sich dadurch Möglichkeiten für eine zukünftige finanzielle Leistungsfähigkeit ergeben.
Aber es gab auch Punkte wo wir nicht so großen Erfolg hatten, eine Finanzierung mit Förderung bliebt uns für unseren Sportplatz verwehrt. Die Stadtvertretung hat sich aber dazu bekannt, diesen auch ohne Fördermittel zu realisieren. Leider mussten wir nach dem Wasserschaden in unserer Sporthalle im Jahr 2022 feststellen, das die von der Versicherung so gewollte Schadensbeseitigung am Hallenboden nicht zielführend war, so dass wir dahingehend den Einbau eines neuen Hallenbodens durchsetzen konnten. Leider mussten wir dabei feststellen, dass es noch weitere Schäden in der Halle gab und wir nun die gesamten Sanitärräume neu machen müssen.
Ich bin sehr froh, dass wir viele aktive Vereine haben, die auch gemeinsam einiges anpacken. Im Jahr 2024 wird die Stadt Kröpelin 775 Jahre alt, auch dies wollen wir alle gemeinsam gestalten und in Angriff nehmen.
Das kommende Jahr bringt sicherlich viele neue Aufgaben für uns, aber gemeinsam werden wir sie meistern. Mit Optimismus, Zusammenhalt und voller Zuversicht blicken wir auf das, was vor uns liegt.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein glückliches und gesundes neues Jahr.
Thomas Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023
Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:
124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen
für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?
Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:
kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden
Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:
amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden
Vorraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Jugend und Familie
Telefon: 03843 / 755 51101
Weiterführende Informationen:
In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch den Hauptausschuss auf der Sitzung am 07.12.2022 für die Vergabe eines Rasenpflegevertrages für die Sportstätte Stadtholz (BV/2022/1041) und Umrüstung von Straßenlaternen auf LED (BV/2022/1046).
Grundsteuerreform
Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern Informationen geben, welche das Ausfüllen der Formulare zur Grundsteuerreform erleichtern.
In einem Vortrag werden wir an einem Beispiel zeigen, wie man mit einigen Mouse-Klicks die notwendigen Daten zusammentragen kann und das Formular elektronisch ausfüllt. Weiterhin werden wir an einem Beispiel das „Papierformular“ mit den vorher zusammengetragenen Daten ausfüllen. Auf einer Leinwand wird die Vorgehensweise mit Bildern veranschaulicht.
Diese Veranstaltung wird am 05.10.2022 um 16.00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Kröpelin stattfinden.
Haben Sie bitte Verständnis, dass wir keine inhaltlichen Fragen, keine Beratung und auch keine direkte Hilfestellung für einzelne Bürgerinnen und Bürger zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung geben können.
ÖB Vergabe einer Bauleistung – Gehweg- und Straßenausbau „In den Hören“