Ansprechpartner: Frau Lisa Dannehl
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@stadt-kroepelin.de
Anschrift:
Stadt Kröpelin
Die Gleichstellungsbeauftragte
Markt 1
18236 Kröpelin
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Kröpelin (Hauptsatzung § 12 in der derzeit gültigen Fassung)
(1) Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Sie wird durch die Stadtvertretung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Gleichstellungsbeauftragte unterliegt mit Ausnahme der Regelung in § 41 Abs. 5 KV M-V der Dienstaufsicht der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters.
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde beizutragen.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für die Gleichstellung von Männern und Frauen
- Initiativen zur Verbesserung der Situation der Frauen in der Gemeinde
- die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen
- ein jährlicher Bericht über ihre Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes und des Landes zu frauenspezifischen Belangen.
(3) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat die Gleichstellungsbeauftragte im Rahmen ihres Aufgabenbereiches an allen Vorhaben so frühzeitig zu beteiligen, dass deren Initiativen, Vorschläge, Bedenken und sonstigen Stellungnahmen berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Auskünfte zu erteilen.