Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnpark Wismarsche Straße“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 27.02.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „Wohnpark Wismarsche Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB gebilligt.

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,9 ha liegt westlich der Innenstadt, westlich der Wismarsche Straße und nördlich der Bahnstrecke Wismar — Rostock und umfasst das Grundstück Wismarsche Straße 24/26 (siehe Übersichtsplan).

Planungsziel ist die Errichtung eines Wohngebietes für das im Wesentlichen die Errichtung von Mietwohnungen angestrebt wird. Es handelt sich um einen innerstädtischen Wohnstandort mit guter Verkehrsanbindung und Nähe zu zentralen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Kröpelin.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 liegt in der Zeit

vom 27.04.2020 bis zum 29.05.2020

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o. g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:

https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Bekanntmachung ist auch unter der Internetseite der Stadt Kröpelin unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Bekanntmachung Aufstellung Bebauungsplan

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