Amtliche Bekanntmachung über die Inkraftsetzung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“ gemäß § 71 BauGB

I. Der am 14. August 2020 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet U 1 „Bützower Straße “ ist am 12. Januar 2021 insgesamt unanfechtbar geworden.

II. Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)) der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

III. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zustän-digen Behörden veranlasst. Bis zur Berichtigung des Grundbuchs ist die Einsicht in den Umlegungsplan jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch kann bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden.

IV. Diese Bekanntmachung kann von den Betroffenen innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser öffentlichen Bekanntmachung durch Widerspruch angefochten werden. Der Widerspruch ist bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, beim Vermessungsbüro Kerstin Siwek, Kanalstraße 20, 23970 Wismar oder bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Kröpelin, den 15. Jan. 2021

gez. Dagmar Philipp

Bekanntmachung Kröpelin-U-Plan Inkraftsetzung insgesamt