Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 25.02.2021 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2021 erfolgt am 01.03.2021 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de.

Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2021 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2021 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.

Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 02.03 — 17.03.2021 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Zur Bekanntmachung