Urlaubszeit ist Reisezeit – denken Sie an gültige Reisedokumente und rechtzeitige Beantragung!
Die bevorstehende Reisezeit rückt näher und damit auch die Frage nach der Gültigkeit der Personaldokumente.
Für Reisen ins Ausland sind gültige Personalausweise, in manchen Ländern sogar ein noch sechs Monate gültiger Reisepass, notwendig. Aus diesem Grund raten wir Ihnen, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf einen neuen Ausweis bzw. Reisepass zu beantragen.
Allen Reisenden wird empfohlen, die Gültigkeitsdauer ihrer Reisepässe oder Personalausweise rechtzeitig vor ihrem geplanten Reisebeginn zu überprüfen.
Hier noch einmal die Information für die Reisedokumente für Kinder:
Seit Januar 2024 ist aufgrund einer Gesetzesänderung die Ausstellung von Kinderreisepassen hier im Einwohnermeldeamt nicht mehr möglich.
Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass für ihr Kind beantragen.
Diese Dokumente sind sechs Jahre gültig und werden nicht vor Ort im Einwohnermeldeamt, sondern von der Bundesdruckerei hergestellt.
Hier sind folgende Lieferzeiten zu berücksichtigen:
Personalausweis: 2-3 Wochen
Reisepass: 4-6 Wochen
Deshalb ist es wichtig, die Reisedokumente für Kinder rechtzeitig vor Reiseantritt auf Gültigkeit zu überprüfen und bei Bedarf frühzeitig im Einwohnermeldeamt für die Neubeantragung gemeinsam mit dem Kind vorzusprechen.
Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern sollte die Gültigkeit der Dokumente regelmäßig überprüft werden, da sich deren Aussehen in kurzer Zeit deutlich verändert. Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument vor Erreichen des Gültigkeitsdatums automatisch ungültig und für die Reise nicht mehr verwendbar.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.