Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtvertretung der Stadt Kröpelin über die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V zum 31.12.2023 (BV/2024/1412) und die Entlastung des Bürgermeisters nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2023 (BV/2024/1413).
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in Ihrer Sitzung am 06.06.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit den Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2023 liegt zusammen mit dem abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Kröpelin vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an sieben Werktagen in der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V):
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.