Öffentliche Bekanntmachung – Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Flächennutzungsplan beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.
Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 22.05.2025 mit Hinweisen erteilt. Die Hinweise werden beachtet. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehen. Darüber hinaus stehen die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).
Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Kröpelin, den 19.06.2025
Gutteck
Bürgermeister