Öffentliche Bekanntmachung – Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026

An alle Steuerpflichtigen der Grundsteuer A und B der Stadt Kröpelin

 

Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2026

Ihr Steuerbescheid aus dem Jahr 2025 ist ein Mehrjahresbescheid, (=Dauerbescheid) er behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit.

Die im Bescheid genannten Steuerbeträge sind zu den jeweiligen Fälligkeiten zu zahlen.

Bei Änderungen der Festsetzungsgrundlagen oder Eigentumsverhältnissen erhalten Sie einen neuen Bescheid.

 

Fälligkeitstermine der Grundsteuer

Jahreszahler:

  • 01.07.2026

Quartalszahler:

  • 15.02.2026
  • 15.05.2026
  • 15.08.2026
  • 15.11.2026