Änderung der Satzung zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß
Die am 10.02.2026 ausgefertigte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kröpelin zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleitungen bei abnormen Verschleiß vom 07.12.2015 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.


