Wohngeld

Sachbearbeiterin:Frau Brüsehafer
E-Mail:wohngeld(at)stadt-kroepelin.de
Telefon:038292 / 851 16
Raum:4
  • Bearbeitung / Beratung von Anträgen auf Gewährung von Miet- und Lastenzuschüssen
  • Wohngelderstattungsfälle überwachen
  • Zahlungseinstellungen
  • Bearbeitung von Widersprüchen
  • Statistik
  • Wohnberechtigungsscheine

Sie können Wohngeld entweder als Mieter (Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, richtet sich nach Ihrem Einkommen sowie nach der Höhe Ihrer Miete beziehungsweise Ihrer monatlichen Belastung bei Wohneigentum. Auch die Anzahl der in Ihrem Haushalt lebenden Personen wird dabei berücksichtigt. Sollten sich Ihre finanzielle Lage oder Ihre Lebensumstände innerhalb des Bewilligungszeitraums verschlechtern, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine Erhöhung des Wohngeldes zu beantragen.

Sie sind verpflichtet, der Wohngeldbehörde alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Veränderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

Die Höhe des Wohngeldes kann je nach Region variieren. Dabei wird die Miete oder Belastung nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen berücksichtigt. Diese Höchstbeträge orientieren sich am örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Wohngeld wird vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Die Antragsformulare können während der Sprechzeiten in der Wohngeldstelle abgeholt werden oder stehen Ihnen über den unten beigefügten Link zum Download zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeiterin.

Mietzuschuss (auch bei Bewohnern eines Pflegeheims):

  • Mietvertrag / bei Heimbewohnern: Heimvertrag und aktuelle Heimrechnung
  • aktuelle Betriebskostenabrechnung
  • Aktueller Rentenbescheid
  • Aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Mutterschafts-/Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
  • Nachweise über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten, Bausparverträgen u.ä.)
  • Schwerbehindertenausweis / Nachweis über einen Pflegegrad und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung
  • aktuelle Kontoauszüge

Lastenzuschuss:

  • Grundbuchauszug
  • Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Kauf, Bau oder die Modernisierung Ihres Hauses aufgenommen wurden
  • Grundsteuerbescheid
  • Lohn und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Aktueller Rentenbescheid
  • Aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld I, Mutterschafts-/Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld)
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Nachweise über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. Tagesgeld, Festgeld, Sparkonten, Bausparverträgen u.ä.)
  • Schwerbehindertenausweis / Nachweis über einen Pflegegrad und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung
  • aktuelle Kontoauszüge