Bekanntmachung des Planungsverband Region Rostock
Raumentwicklungsprogramm Region Rostock – Veröffentlichung abschließender Änderungen am Programmentwurf
Zur Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock war im September 2025 der zweite Entwurf veröffentlicht worden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen sollen nun abschließende Änderungen erfolgen. Eine Übersicht über die vorgesehenen Änderungen mit weiteren Unterlagen ist vom 9. Juni 2026 an im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie www.raumordnungmv.de einsehbar. Bis einschließlich 6. Juli 2026 können alle öffentlichen Stellen, alle Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige Interessenten zu den Änderungsvorschlägen Stellung nehmen:
- per E-Mail an: beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de
- per Online-Formular unter: www.raumordnung-mv.de
- per Brief an die Geschäftsstelle des Planungsverbandes Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock, oder mündlich (zur Niederschrift) ebendort.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise die elektronischen Wege. Adressdaten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Gedruckte Exemplare der Unterlagen können während der täglichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung in der Geschäftsstelle eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz sowie Telefonnummern und Öffnungszeiten sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt.
Die Region Rostock umfasst die Stadt und den Landkreis Rostock. Das Raumentwicklungsprogramm trifft Festlegungen zur Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Die Änderungen am Entwurf betreffen unter anderem Auswahl und Abgrenzung der geplanten Vorranggebiete für die Erweiterung des Rostocker Seehafens, für Industrie- und Gewerbeansiedlungen sowie für Windenergieanlagen. Die dazu veröffentlichten Unterlagen bestehen aus einer kurzen Beschreibung und Begründung der vorgesehenen Änderungen sowie der ergänzenden Beschreibung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen. Zu den Umweltauswirkungen der Vergrößerung des geplanten Vorranggebietes Rostock Seehafen Süd ist zusätzlich ein gutachterlicher Fachbeitrag verfügbar. Die vollständigen Entwurfsunterlagen des neuen Raumentwicklungsprogrammes vom September 2025 sind ebenfalls noch einsehbar.
Das Verfahren zur Aufstellung des Raumentwicklungsprogrammes ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189). Die veröffentlichten Unterlagen dienen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 3. Nähere Bestimmungen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Regionalen Planungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 149).
Michael Fengler, Leiter der Geschäftsstelle

