Information zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen
Die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist genehmigungspflichtig! Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist grundsätzlich nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden. Zuständige Stelle Landkreis Rostock Umweltamt Untere Abfallbehörde […]