Allgemeinverfügung des Landkreises Rostock zur Regelung von Maßnahmen zur Begrenzung der Neuinfektionen mit SARS-CoV- 2
– Mund-Nase-Bedeckungspflicht unter freiem Himmel auf belebten Plätzen und Verbot Alkoholausschank – Anordnungen: An Orten im öffentlichen Raum, an denen Menschen dichter oder länger zusammenkommen, besteht auch unter freiem Himmel die Pflicht, Mund und Nase mit einer Alltagsmaske, einem Schal, einem Tuch o.ä. zu bedecken. Nach Festlegung durch die örtlich zuständigen Behörden gemäß § 1 […]
