Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin zum Umgang mit Fundtieren
Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen: Wird ein Tier aufgefunden, das üblicher von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten: Stadtverwaltung Kröpelin Ordnungsamt Markt 1 18236 Kröpelin Tel. 038292-85117 E-Mail: info@stadt-kroepelin.de Außerhalb der Öffnungszeiten der […]