Sperrung Wismarsche Straße
Aufgrund von notwendigen Arbeiten, kommt es ab heute bis zum 30.03.2023 zur Vollsperrung der Wismarschen Straße zwischen Lindenstraße und Pferdemarkt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Aufgrund von notwendigen Arbeiten, kommt es ab heute bis zum 30.03.2023 zur Vollsperrung der Wismarschen Straße zwischen Lindenstraße und Pferdemarkt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
In ihrer Sitzung am 23.02.2023 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Entwurf des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 BauGB die städtebauliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes (s. Anlage: Übersichtsplan über den Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes) unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung sowie der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt.
Der Entwurf des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden, umweltbezogenen Stellungnahmen dazu liegen in der Zeit
vom 17.04.2023 bis zum 19.05.2023
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet auf der Seite der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://bplan.qeodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
Die am 22.03.2023 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Stadt Kröpelin (Kurabgabensatzung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.
Was muss ich beim Thema richtig „vererben“ beachten? z.B. welche Unterlagen sind wichtig?
Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema richtig vererben, erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin für Sie organisiert hat.
Den Vortrag zu dem Thema hält Herr Veikko Hackendahl, Kreistagspräsident, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin.
Wann : Dienstag, 16.05.2023 um 14.00 Uhr
Wo : Rathaussaal in Kröpelin
Sollten wir Ihr Interesse an dieser Thematik geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Teilnahme.
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Manfred Lahl
Um ältere Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, hat der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin eine kostenlose Infoveranstaltung organisiert und Sie sind herzlich eingeladen.
Den Vortrag zu dem Thema Senioren im Straßenverkehr hält für Sie die Präventionsberaterin Frau Doris Frenz von der Polizeidienststelle Bad Doberan.
Termin: Donnerstag, den 13.04.2023 um 14.00 Uhr
Wo: Im Rathaussaal in Kröpelin
Themen:
In der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023 für die Auftragsvergabe Anschaffung MTW (BV/2023/1084), Abbruch Garagenkomplex Dammstraße (BV/2023/1087), Straßensanierungsmaßnahmen diverser Gemeindestraßen mittel Patch-System (BV/2023/1088) und der Heizungserneuerung Kita Villa Kunterbunt (BV/2023/1089).
Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 27.02.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 27.02.2023-13.03.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Ausflug für Sie organisiert:
Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum
Abfahrt: 07.30 Uhr Markt Kröpelin
10.00 – 14.30 Uhr Besuch Vogelpark Marlow inkl.Eintritt
Möglichkeiten zum Mittagessen vorhanden
14.30 Uhr Fahrt nach Ribnitz-Damgarten
15.15 – 17.00 Uhr Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten
Inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Ca. 17.15 Uhr Heimreise
IHRE LEISTUNGEN:
-Fahrt im komfortablen Fernreisebus
-Besuch Vogelpark Marlow inkl. Eintritt
-Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Termin: 27.04.2023
Preis : 63,- €
Interessenten können sich bei Frau Becker unter der Telefonnummer 01522 7565767 oder 038292 7285. anmelden.
Weitere Ausflüge finden im Laufe des Jahres statt.
Hiermit möchte ich auf die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Kröpelin hinweisen.
Aktuell ist folgendes ausgeschrieben:
Durch Klicken auf die jeweilige Ausschreibung werden Sie direkt dahin geleitet.
gez. Gutteck
Bürgermeister
Stellen Sie sich folgende Notfall-Situationen vor:
- Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen im 17. Stock und brauchen Trinkwasser wegen eines Ausfalls der Versorgung?
- Ein Familienmitglied wird heimbeatmet und der Strom fällt aus?
- Sie sind gehörlos und es wird über Lautsprecherdurchsagen vor verunreinigtem Trinkwasser gewarnt?
- Sie sind Betreiber eines Dialysezentrums und der Strom fällt für mehrere Tage aus ?
Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen Ihre spezielle Notlage nicht. An dieser Stelle stellt das Projekt „NOTFALLREGISTER“ den Einsatzkräften hilfreiche Zusatzinformationen zur Verfügung, um Sie bedarfsgerecht unterstützen zu können. Die Behörden und Einsatzkräfte werden entsprechend der verfügbaren Kräfte und Mittel unabhängig vom Notfallegister stets nach eigenem Ermessen eigenverantwortlich tätig.
Die Selbstvorsorge für den Notfall liegt in der Eigenverantwortung aller Bürger*Innen und bei den Betreiber*Innen von Einrichtungen.Alle Bürgerinnen und Bürger, sowie Betreiber*Innen von Einrichtungen sind angehalten entsprechende eigene Vorsorgemaßnahmen zu treffen um die Zeit bis zur Einsatzbereitschaft von behördlichen Notfallstrukturen zu überbrücken. Über die Reihenfolge der Abarbeitung von Einsätzen entscheidet die jeweilige Behörde in eigener Verantwortung je nach Dringlichkeit. Die Informationen aus dem Register sind dabei hilfreiche Zusatzinformationen zur Abarbeitung von ad hoc Einsätzen und zur präventiven Planung von Gefahrenabwehrmaßnahmen wie beispielsweise für Ausfälle von der Energie- oder Trinkwasserversorgung. (Quelle: Notfallregister)
Zur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters