Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In ihrer Sitzung am 25.02.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes gebilligt.

Der Flächennutzungsplan ordnet und lenkt gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) die städtebauliche Entwicklung eines Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der bisher vollzogenen und der beabsichtigten Entwicklung und der einwirkenden, regionalen und überregionalen Einflüsse. Dies beinhaltet eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes liegt in der Zeit vom 29.03.2021 bis zum 30.04.2021 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.

Nachfolgende Unterlagen stehen zur Verfügung: