Grundsteuerreform

Die Finanzämter versenden aktuell Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle ihnen bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz. Darin wird Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.

Die Erklärung ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 beispielsweise über „Mein ELSTER“ einzureichen. Die (elektronischen) Formulare zur Grundsteuer stehen erst ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung. Ein vorheriges Einreichen von Erklärungen ist nicht möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Steuerportal des Landes M-V: https://www.steuerportal-mv.de/

Das Land M-V hat dazu eine Checkliste für Eigentümer vorbereitet, die Sie im Vorfeld zur Vorbereitung der Erklärung nutzen können, diese finden Sie hier: Zur Checkliste

Aktuelle Grundsteuerdaten (Flächengröße, Bodenrichtwert etc), können Sie hier speziell für Ihr Grundstück ermitteln: www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten