Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

Der Bericht für das Haushaltsjahr 2024 kann zu den üblichen Sprechzeiten der Stadt Kröpelin vom 06.05.2025 bis 03.06.2025, Zimmer 20 Kämmerei, eingesehen werden.

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