Der kommunale Wärmeplan der Stadt Kröpelin ist fertiggestellt

Nach einem Jahr Bearbeitungszeit und intensivem lokalem Austausch wurde der kommunale Wärmeplan am 16. Oktober 2025 in der Stadtvertreterversammlung beschlossen. Damit ist die gesetzliche Pflicht zur Erarbeitung dieser Planung erfüllt. Da keine Wärmeversorgungsgebiete beschlossen wurden, gilt nach wie vor die 65-% Pflicht erneuerbarer Wärme nur für Neubauten und erst ab Mitte 2028 im Bestand, wenn Heizungen ausgetauscht werden müssen. Da der Gebäudebestand in Kröpelin recht alt und die Heizungen oft überaltert sind, besteht dennoch Handlungsbedarf.

Wie geht es nun weiter?

Um die Planung mit Leben zu erfüllen, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und umgesetzt werden. Diese Prioritäten wurden von der Stadt festgelegt:

  1. Organisation von Informationsangeboten für Bürger zu dezentralen Wärmeversorgungslösungen und Sanierungsmöglichkeiten
  2. Weiterführung von Gesprächen zum Eignungsgebiet Straße des Friedens (geeignet für zentrale Wärmeversorgung u.a. mit Abwärme)
  3. Schrittweise energetische Sanierung und nachhaltige Wärmeversorgung des Schulkomplexes

Nach fünf Jahren (2030) muss der Wärmeplan evaluiert werden, um den Fortschritt der Umsetzung zu bewerten und Anpassung am Zielszenario und der Maßnahmen vorzunehmen.

Der finale Wärmeplan ist dauerhaft digital verfügbar und kann auch im Rathaus eingesehen werden.

Dr. Andrea Schüch
Landgesellschaft M-V mbH

 

Zum Kommunalen Wärmeplan 

 

Die Kommunale Wärmeplanung wurde durch die Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert.