Ordnungsamt, Brandschutz und Gewerbeamt

Sachbearbeiterin:Frau Gumbiewski
E-Mail:meike.gumbiewski(at)stadt-kroepelin.de
Telefon:038292 / 851 17
Raum:15
  • allgemeine Gefahrenabwehr (präventive und repressive Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), Unterbringungen/ Obdachlosigkeit, GefahrenabwehrVO
  • Überwachung ruhender Verkehr (Innendienst)
  • Bußgeldangelegenheiten nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
  • Fischereischeinangelegenheiten
  • Fundsachen (s. Hinweise zum Umgang mit Fundtieren)
  • Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, techn. Hilfe (Betrieb der Feuerwehr, Brandbekämpfungen, Beseitigung von Umweltgefahren, Verkehrshindernissen, Mitwirkung Katastrophenschutz nach Landesrecht, Kostenersätze Aus- und Fortbildung der Feuerwehren, Beförderungen und Ehrungen
  • Jugendfeuerwehren
  • Beschaffung und Verwaltung Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Durchführung Verkehrsbeschilderung
  • Gewerbe und Gaststättenrecht (Registrierung, Auskünfte, Anzeigen, Überwachung), Plakatierung, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Schornsteinfegerangelegenheiten
  • Stadtfeste und Marktwesen (Durchführung von Wochen- und Jahrmärkte, Vermietung Festplätze, Marktaufsicht, Entgeltfestsetzung, Betreuung Verteilerkästen)

Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen

  • gültiger Personalausweis
  • bei juristischen Personen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden

Gewerbeanmeldung: 32,00 €

Gewerbeummeldung: 27,00 €

Fischereischeinprüfung

Die Voraussetzung, um einen Fischereischein zu erwerben, ist die Fischereischeinprüfung

  • Anmeldeformular (s. Formulare)
  • eine Kopie (Vor- und Rückseite) des gültigen Personalausweises

Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,00 €

Fischereiabgabemarke pro Jahr: 10,00 €

Fischereischein

Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.

  • Prüfungszertifikat über eine bestandene Fischereischeinprüfung
  • einen unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
  • gültiges Ausweisdokumentes (bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor)
  • ein aktuelles Passfoto

Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,00 €

Fischereiabgabemarke pro Jahr: 10,00 €