Ordnungsamt, Brandschutz und Gewerbeamt
| Sachbearbeiterin: | Frau Gumbiewski |
| E-Mail: | meike.gumbiewski(at)stadt-kroepelin.de |
| Telefon: | 038292 / 851 17 |
| Raum: | 15 |
Aufgaben
- allgemeine Gefahrenabwehr (präventive und repressive Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), Unterbringungen/ Obdachlosigkeit, GefahrenabwehrVO
- Überwachung ruhender Verkehr (Innendienst)
- Bußgeldangelegenheiten nach Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Fischereischeinangelegenheiten
- Fundsachen (s. Hinweise zum Umgang mit Fundtieren)
- Gefahrenabwehrmaßnahmen im Rahmen Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, techn. Hilfe (Betrieb der Feuerwehr, Brandbekämpfungen, Beseitigung von Umweltgefahren, Verkehrshindernissen, Mitwirkung Katastrophenschutz nach Landesrecht, Kostenersätze Aus- und Fortbildung der Feuerwehren, Beförderungen und Ehrungen
- Jugendfeuerwehren
- Beschaffung und Verwaltung Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen, Durchführung Verkehrsbeschilderung
- Gewerbe und Gaststättenrecht (Registrierung, Auskünfte, Anzeigen, Überwachung), Plakatierung, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Stadtfeste und Marktwesen (Durchführung von Wochen- und Jahrmärkte, Vermietung Festplätze, Marktaufsicht, Entgeltfestsetzung, Betreuung Verteilerkästen)
Formulare
Gewerbeamt
- Gewerbe-Anmeldung
- Gewerbe-Ummeldung
- Gewerbe-Abmeldung
- Beiblatt zur Gewerbeanmeldung
- Antrag zum Betrieb eines Gaststättenbetriebes
Ordnungsamt
- Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb des Fischereischeines
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen zum Fischereischein
- Fischereischein auf Lebenszeit
- Fischereischein befristet (Touristen)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung / einer verkehrsrechtlichen Anordnung
- Erhebungsbogen zur Durchführung einer Veranstaltung
Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- bei juristischen Personen muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden
Gebühren
Gewerbeanmeldung: 32,00 €
Gewerbeummeldung: 27,00 €
Fischereischeinprüfung
Allgemeines
Die Voraussetzung, um einen Fischereischein zu erwerben, ist die Fischereischeinprüfung
Notwendige Unterlagen
- Anmeldeformular (s. Formulare)
- eine Kopie (Vor- und Rückseite) des gültigen Personalausweises
Gebühren
Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,00 €
Fischereiabgabemarke pro Jahr: 10,00 €
Fischereischein
Allgemeines
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Fischereischein mit sich führen.
Notwendige Unterlagen
- Prüfungszertifikat über eine bestandene Fischereischeinprüfung
- einen unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines
- gültiges Ausweisdokumentes (bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren legt der Erziehungsberechtigte den Ausweis vor)
- ein aktuelles Passfoto
Gebühren
Neuausstellung eines Fischereischeines: 8,00 €
Fischereiabgabemarke pro Jahr: 10,00 €
