Amtliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ der Stadt Kröpelin
Amtliche Bekanntmachung
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ der Stadt Kröpelin
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 „Hofcafé am Markt“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 verfolgt die Stadt das städtebauliche Ziel, südöstlich des Marktes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Hofcafés zu schaffen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8 einschließlich Begründung sowie die vorliegenden Gutachten sind in der Zeit
vom 18.08.2026 bis zum 21.09.2026
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Kröpelin, den 22.07.2026
Gutteck
Bürgermeister



