Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz
Im Zeitraum 06.September bis 29.0ktober 2021 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt. Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953 festgestellt werden. Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der […]