Information über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen an die Stadt Kröpelin
Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Über die Einnahme ist jährlich ein Bericht zu erstellen, in welchem die Geber, […]
