Stadtkasse der Stadt Kröpelin geschlossen

Die Stadtkasse der Stadt Kröpelin bleibt in der Woche vom 12.02.-16.02.2024 aus technischen Gründen geschlossen.

Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Die Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin erfolgt auf der Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz am 03. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586), und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195). Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtvertretung direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861).

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindende Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen auf, damit Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

5.3. Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 26. März 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin (Zimmer 19), schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter nach Anlage 4, 5 und 6 LKWO M-V erhältlich. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig der Gemeindewahlleiterin vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586) und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO MV) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195), fordere ich die nach §§ 14, 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kröpelin auf.

Insbesondere bitte ich zu beachten.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861). Eine eventuelle Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 23. Juni 2024 stattfinden.

2. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 26. März 2024, 16:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 26. März 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Gewässerschau des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung

In Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 11.04.2024 die

Gewässerschau

an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.

Zur Bekanntmachung

Ablaufplan

Verschiebung der Baumpflegemaßnahmen – Klein Siemen

Die für die 6. KW geplanten Baumpflegearbeiten werden auf unbestimmte Zeit verschoben.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass im Bereich der Kastanienallee erhöhte Gefahr von Astbruch besteht.

Auch aus diesem Grund wird es weitere Kontrollen geben, welche kurzfristige Sperrungen aufgrund von Arbeiten wegen „Gefahr in Verzug“ nach sich ziehen können.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an das Bauamt der Stadt Kröpelin.

Zur Bekanntmachung

Anwohnerversammlung BV „Wismarsche Straße“

Die Stadt Kröpelin lädt zu einer Anwohnerversammlung zum Thema „BV Wismarsche Straße“ ein. Am 25.01.2024 um 18.00 Uhr im Rathaussaal wird das Bauamt über das Bauvorhaben zur Erneuerung der Gehwege und Straßenbeleuchtung in der Wismarschen Straße informieren.

 

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier

 

>> Bekanntmachung

Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms für die Region Rostock

Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung zum ersten Entwurf der Neuaufstellung des Raumentwicklungsprogramms der Region Rostock und einem entsprechenden Termin für eine Infoveranstaltung im VH „Zum Raben“ in Kröpelin.

Infoabend: 30.01.2024 um 18.30 Uhr

>>>Bekanntmachung

>>>Terminübersicht

>>>Entwurf_Text_Januar_2024

>>>Entwurf_Erläuterungen_Januar_2024

>>>Entwurf_Grundkarte_Januar_2024

>>>Entwurf_Beikarten_Januar_2024

 

 

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.

 

>>> Bekannmachung