Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses
Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.
Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.
Hiermit erinnert die Stadt Kröpelin an die bundesweit geltenden Regelungen im Sprengstoffrecht, wonach das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern ganzjährig verboten ist, somit auch an Silvester und Neujahr. Hieraus ergibt Sie einen Abstandsregelungen von 200 m um die betroffenen Objekte.
Mit Hinblick auf den kommenden Jahreswechsel möchten wir zusätzlich auf folgendes hinweisen:
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Silvesterfeuerwerk) dürfen nur am 31. Dezember 2023 und 01. Januar 2024 abgebrannt werden.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld bestraft werden.
Gutteck
Bürgermeister
Die Stadtkasse der Stadtverwaltung Kröpelin bleibt am 02.01.2024 und 03.01.2024 geschlossen.
Die Stadt Kröpelin hat zwischen den Feiertagen wie folgt geöffnet:
Donnerstag, den 28.12.2023 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr.
Am Mittwoch, den 27.12.2023 und Freitag, den 29.12.2023 bleibt die Stadtverwaltung Kröpelin geschlossen.
Auf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2024 erfolgt am 15.12.2023 durch Veröffentlichung im Internet, erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2024 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder wird dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 15.12.2023-05.01.2024 bei der Stadtverwaltung Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 „PVA Schmadebeck“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt.
Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich der ehemaligen Kiessand-Abbauflächen und der Deponie in Schmadebeck (siehe Übersichtsplan in der Anlage).
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 08.01.2024 bis zum 05.02.2024
im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
>>> Satzuung über den Bebauungsplan Nr. 19 PVA Schmadebeck – Vorentwurf
>>> Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 19 PVA Schmadebeck
Seitens der Wasser- und Bodenverbände „Warnow-Beke“ und „Hellbach-Conventer Niederung“ wurden Erhöhung der Verbandsbeiträge angekündigt, sowie eine Steigerung der Personal- und Verwaltungskosten ist erfolgt. Die Stadt Kröpelin erhebt Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge gemäß § 5 KV M-V i.V.m. § 1,2,6 und 7 KAG M-V. Eine Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2024 erfolgt nach vorliegen der jeweiligen Verbandsrechnungen.
Hiermit möchten wir alle Betroffenen gemäß Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung und Satzung der Stadt Kröpelin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Warnow-Beke vorab darüber informieren, dass sich der Gebührenmaßstab für 2024 anpasst.
Ab dem 01.01.2024 werden keine Kindereisepässe mehr ausgestellt oder verlängert / aktualisiert.
Zukünftig können Eltern für ihre Kinder, unabhängig vom Alter, nur noch einen normalen Reisepass oder Personalausweis mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragen.
Da diese Dokumente nicht mehr am selben Tag vor Ort ausgestellt werden können, sondern von der Bundesdruckerei in Berlin produziert werden, bitten wir die entsprechenden Lieferzeiten zu berücksichtigen.
Personalausweis: 2-3 Wochen
Reisepass: 4-6 Wochen
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an den entsprechenden Sachbearbeiter im Rathaus oder nutzen Sie die folgende Internetseite: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=26E674940F6E50A6986C21E9DF5DE84E.2_cid373#doc16125526bodyText4.
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Sitzung der Stadtvertretung am 14.09.2023 wurde der Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Bahnlinie Kröpelin“ gebilligt. Gleichzeitig wurde die Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Unterlagen liegen für jedermann im Bauamt der Kröpelin in der Zeit vom 01.11.2023 bis zum 01.12.2023 zur Einsichtnahme aus. Sie sind auch im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/Bekanntmachungen einsehbar.
Die Stadt Kröpelin und der Vorhabenträger möchten Ihnen die Planungsabsichten näherbringen und laden Sie hiermit zu einer Einwohnerversammlung am
Mittwoch, 01.11.2023 um 18.30 Uhr
Rathaussaal Kröpelin, Rathaus, Markt 1
ein.
gez. Gutteck
Bürgermeister