Impfaktion (Erst- und Boosterimpfungen) am 19.11.2021 ohne Terminanmeldung

Die Praxis Jörn v. Campenhausen  führt am Freitag, den 19.11. ab 10 bis 17 Uhr eine Impfaktion in der Praxis in der Rostocker Straße 6 in 18236 Kröpelin durch OHNE Terminanmeldung.
140 Biontech-Impfdosen stehen für die Erstimpfung und Boosterimpfungen sechs Monate nach Zweitimpfung zur Verfügung. Bitte Impfpass und Versichertenkarte mitbringen. Ab 12 Jahren kann geimpft werden.

Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Änderung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Bodenordnungsverfahren „Wittenbeck“ werden gemäß § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418) mit späteren Änderungen in Verbindung mit § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) mit späteren Änderungen die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke hinsichtlich der Änderungen, die am 15.06.2021 bekanntgegeben und erläutert worden sind, festgestellt.

Gründe:
1. Auf Grundlage der Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vom 15.08.2012 erfolgten mit Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes am 15.06.2021 die Bekanntgabe und Erläuterung der Änderung der Wertermittlungsergebnisse. Im Plantext des Bodenordnungsplanes Seite 5 bis 11 sind die entsprechenden Änderungen aufgeführt. Jedem Teilnehmer wurde der Plantext zugesandt.
2. Im Anhörungstermin am 15.06.2021 wurden von den Teilnehmern keine Einwendungen hinsichtlich der Änderungen der Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke vorgebracht.

Zur Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Klein Nienhagen

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Klein Nienhagen, werden in der Zeit vom 22. November bis 21 .Dezember 2021 in den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen ge legt. Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.

Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offengelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten nicht besonders bekannt gegeben.
Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.

Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20. Januar 2022 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden. Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

Zur Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung – Einladung zur Einwohnerversammlung

Der Bürgermeister der Stadt Kröpelin lädt zur Einwohnerversammlung zu folgenden Themen

  • Auswertung des Vorentwurfes des Flächennutzungsplanes
  • Baumaßnahmen der Jahre 2022 und folgende
    • Straßenbaumaßnahme In den Hören
    • Baumaßnahme Wismarsche Str.
    • Straßenbaumaßnahme Hundehagen – Steffenshagen

 

am: Dienstag, den 30. 11 .2021
um: 18:30 Uhr
im Rathaussaal der Stadt Kröpelin

Wir möchten allen interessierten Einwohnern gerne die Möglichkeit geben sich hier zu dem Thema zu informieren und gegebenenfalls Fragen zu stellen. Eine rege Beteiligung ist erwünscht.

Aufgrund der aktuellen Corona-LVO kann es zu Einschränkungen und Änderungen kommen, achten Sie bitte auf aktuelle Informationen und die Hinweise am Eingang zur Veranstaltung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Gutteck
Bürgermeister

Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Schmadebeck

Hiermit werden alle Grundeigentümer des Jagdbezirkes Schmadebeck am 18. November 2021, um 19:00 Uhr ins KlangAtrium Kröpelin OT Schmadebeck, Satower Str. 8 recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Bericht des Vorstandes
  5. Kassenbericht
  6. Bericht der Rechnungsprüfer
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Neuwahl des Jagdvorstandes
  9. Verschiedenes
  10. Schlusswort und Verabschiedung.

Zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind bitte die noch nicht erbrachten Eigentumsnachweise mitzubringen, um das Stimmrecht prüfen. Wer zu dieser Veranstaltung nicht erscheinen kann, schickt die aktuellen Eigentumsnachweise. Jede Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist umgehend zu melden.

Der Vorstand erlaubt sich ferner den Hinweis, dass eine Teilnahme an der Versammlung nur Jagdgenossen oder deren schriftlich bevollmächtigten Ehepartnern, Verwandten in gerade Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade möglich ist, und Miteigentümer sich insoweit von dem jeweils anderen Miteigentümer und bei Erbengemeinschaften sich die anderen Erben nur durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen können; im übrigen Mitglied der Jagdgenossenschaft nur derjenige Eigentümer ist, der bejagbare Flächen in der Gemarkung Schmadebeck hat. In befriedeten Bezirken ist aber die Bejagung ausgeschlossen, so dass Eigentümer der befriedeten Bezirke deshalb auch nicht Jagdgenossen sind!

Wir weisen Sie vorsorglich darauf, das notwendige COVID-19 Schutzmaßnahmen gemäß zu dem Zeitpunkt geltender Rechtsnormen durch uns getroffen werden. Wir werden alle Anwesenden erfassen und eventuell besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Sie werden bei Einlass darüber belehrt. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Schreibzeug mit.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

 

gez. Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
– Notvorstand –

 

 

Einladung JG Schmadebeck

Kein Ortsteilwettkampf im Jahr 2021

Es tut uns sehr Leid mitteilen zu müssen, dass wir uns entschieden haben keinen Ortsteilwettkampf im Jahr 2021 durchzuführen. Die aktuelle Covid 19 Lage mit den entsprechenden rechtlichen Beschränkungen, würde den Wettkampf zwar unter den entsprechenden Bedingungen zulassen, aber ohne bzw. nur mit sehr wenig Publikum. Dadurch würde der Wettkampf / das Event aus unserer Sicht seinen Charme verlieren und es wäre nicht das, was wir uns vorgestellt hätten.

Wir werden jetzt dazu übergehen, diese Veranstaltung für das Jahr 2022 neu zu planen, eventuell auch als Außenveranstaltung auf dem Sportplatz.

 

gez.

 

Gutteck

Bürgermeister

Fischereischeinprüfung in der Stadt Kröpelin

Die Ordnungsbehörde der Stadt Kröpelin zeigt an, dass die nächste Fischereischeinprüfung zur Erlangung des Fischereischeines am Dienstag, d. 07. Dezember 2021 um 16.30 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal entsprechend der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FschPrVO M-V) vom 11.08.2005 stattfindet.
Interessenten, die an dieser Prüfung teilnehmen möchten, melden sich bitte schriftlich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Kröpelin, Ordnungsbehörde, Rathaus, Markt 1 in 18236 Kröpelin.

Die Antragsformulare sind bei der o.g. Behörde erhältlich.

Für den Fall das der Antragsteller minderjährig ist, ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

In Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung wird ein Ausbildungskurs in Kröpelin, im Gerätehaus der FFw, Schulstr. 7a, angeboten.
Termine 03.12.2021 ab 16.30 Uhr, 04.12.2021 ab 10.00 Uhr.

Interessenten melden sich bitte bei Frau Karen Leuchert Tel. 0172-6047340

 

Die Bestimmungen der am Tag der Veranstaltung geltenden Corona-LVO sind zu beachten und einzuhalten

Bachmann
SB Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche  beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit

 

vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten aus.

Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.stadt-kroepelin.de.

Gleichzeitig kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ über die Internetseite der Stadt Kröpelin über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

 

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Solarpark Brusow (PDF)

Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Wichmannsdorf, werden in der Zeit vom 20. Oktober bis 19. November 2021 in
den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen gelegt.
Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.
Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offen gelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20.Dezember 2021 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

 

Das Orginaldokument finden Sie hier:

2021-09-29 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf