Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Die Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin erfolgt auf der Grundlage des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz am 03. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586), und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195). Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtvertretung direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861).

2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindende Wahl der Stadtvertretung Stadt Kröpelin die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen auf, damit Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

5.3. Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, den 26. März 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin (Zimmer 19), schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter nach Anlage 4, 5 und 6 LKWO M-V erhältlich. Die Wahlvorschläge sollten nach Möglichkeit so frühzeitig der Gemeindewahlleiterin vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Korrektur zur Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge vom 17.01.2024

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg- Vorpommern (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBI. S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBI. M-V S. 586) und der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO MV) vom 02. März 2011 (GVOBI. M-V S. 94), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 22. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1195), fordere ich die nach §§ 14, 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Kröpelin auf.

Insbesondere bitte ich zu beachten.

1. Wahltermin
Der Tag der landesweiten Kommunalwahlen wurde durch die Landesregierung gemäß § 3 LKWG M-V auf den 09.06.2024 festgesetzt (Amtsblatt M-V Nr. 45/2023 S. 714 sowie Nr. 47/2023 S. 861). Eine eventuelle Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters wird am 23. Juni 2024 stattfinden.

2. Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 75. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 26. März 2024, 16:00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, Zimmer 19, einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor dem 26. März 2024 einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, noch rechtzeitig behoben werden können.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden sie unter: hier

>>>Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl der Stadtvertretung am 09.06.2024

Bis zum 26.03.2024 um 18.00 Uhr können bei der Gemeindewahlleiterin die Vorschläge eingereicht werden.

Die entsprechenden Formulare finden Sie unter: hier

 

>> Bekanntmachung

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses

Bis zum 15.02.2024 werden die Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge zur Besetzung des Gemeindewahlausschusses bei der Gemeindewahlleiterin einzureichen.

 

>>> Bekannmachung

Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.            (z.B. Kreiswahlausschuss)

In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:

info@stadt-kroepelin.de

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

 

Zur Bekanntmachung