Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl und die Landtagswahl am 26.09.2021 werden Kröpelinerinnen und Kröpeliner für das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer gesucht. Sie sind für die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken zuständig.

Als Wahlhelferin und Wahlhelfer kann jede wahlberechtigte Person fungieren. Wahlberechtigt zur Bundestagswahl sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten eine Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt zur Landtagswahl sind alle Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer darf selbst nicht Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan sein.            (z.B. Kreiswahlausschuss)

In Würdigung der Ausübung des Ehrenamtes wird eine Aufwandsentschädigung bezahlt.

Bei Interesse schicken Sie bitte eine E-Mail unter Angabe von Namen und Adresse an:

info@stadt-kroepelin.de

Bekanntmachung zur Bundes- und Landtagswahl am 26.09.2021

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Ingo Schultz, Am Silberberg 25 in 18236 Kröpelin gewählt.

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wurde Herr Martin Seemann, Kühlungsborner Str. 16 in 18109 Rostock gewählt.

 

Zur Bekanntmachung

Hinweise der Gemeindewahlleitung anlässlich der Wahl des Landrates am 06.09.2020

Die Gemeindewahlleitung möchte hinsichtlich der Landratswahl am 06.09.2020 vorsorglich auf nachfolgendes hinweisen.

Die Wahlhandlung in den Wahllokalen erfolgt unter Beachtung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes. Die Anzahl der Personen die das Wahllokal gleichzeitig betreten dürfen ist beschränkt. Es kann dadurch durchaus zu Wartezeiten kommen, planen Sie hierfür bitte genügend Zeit mit ein.

Wir weisen auf das dauerhafte Einhalten eines Mindestabstandes von 1,5 m zu Personen aus anderen Hausständen hin.

Wahlberechtigte Personen haben im Wahllokal und beim Warten vor dem Wahllokal eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen und psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und diese auch durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

 

Wir empfehlen Mitgliedern von Risikogruppen die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

 

Wir bitten darum, dass die Wahlberechtigten für die Wahlhandlung einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.

 

Bitte achten Sie auch auf die entsprechenden Hygienehinweise am Eingang zu den Wahllokalen.

Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke für die Landratswahl am 06.09.2020

In der Anlage finden Sie die Wahlbekanntmachung zu den Wahlbezirken der Stadt Kröpelin zur Landratswahl am 06.09.2020.

Wahlbekanntmachung – Wahlbezirke

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Anbei die Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl im Landkreis Rostock am 06.09.2020.

Zur Bekanntmachnung

 

gez. Gutteck
Gemeindewahlleitung

Online-Wahlscheinbeantragung

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

für die bevorstehende Landratswahl am 06. September 2020 stellt die Stadt Kröpelin die Möglichkeit zur Verfügung, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.

Anleitung für den Bürger:

Vorgehen:

Wahlscheinbeantragung via Online-Formular:

Bitte gehen Sie dazu in den Internetexplorer oder einen anderen Browser und geben den Link:

https://mga-api.online-buerger-service.de/index.php?type=formulare&action=wahlscheinantrag&ags=13072058#main

ein oder auf das nachfolgende Feld klicken.

Nach Auswahl der Wahl gelangt man auf folgende Auswahl:

 

Jetzt muss die Auswahl 1 getroffen werden. Anschließend ist der Barcode, das Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse zu erfassen.

Danach erfolgt die Auswahl über die Art der Zustellung der Wahlunterlagen.

Wenn alle Informationen eingeben sind, dann noch auf Daten senden und der Antrag wird an die Verwaltung übermittelt.

 

Ihre Wahlbehörde

 

Besetzung Wahlvorstände

Aufforderung an Parteien und Wählergruppen zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefwahlvorstandes

 

Für die Landratswahl am 06.09.2020 fordere ich hiermit alle in der Stadt Kröpelin vertretenden Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände / des Briefabstimmungsvorstandes vorzuschlagen. (gemäß §§ 10 und 11 LKWG MV i.V.m §§ 11 und 12 LKWO M-V)

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 31.07.2020 in der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin ein (Tel. 038292/851-10, Fax: 038292/851-10 / E-Mail: gutteck@stadt-kroepelin.de).

 

 

Kröpelin, 13.07.2020

 

Gutteck

Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung

Gemäß § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V), wird folgendes bekannt gegeben:

Zum Gemeindewahlleiter der Stadt Kröpelin wurde Herr Thomas Gutteck, Grüner Weg 9, 18236 Kröpelin gewählt.
Zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin wurde Frau Sabine Bachmann, Bölkenhufen 11, 18236 Kröpelin gewählt.

Gemäß § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) gilt dies bis zur Neubesetzung durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin.

Bekanntmachung Gemeindewahlleitung