Ausführungsanordnung
1. Im Freiwilligen Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“ wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 25.05.2022, 00.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (§ 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über.
3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über.
4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf
a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)
nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß § 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes an-zuordnen.
Zur Bekanntmachung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Jennewitz
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAm Freitag, 17.06.2022, findet um 19.00 Uhr die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung im Gasthof „Ostwind“, Dorfstraße 16 in 18209 Steffenshagen statt.
Hierzu eingeladen sind alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Jennewitz.
Tagesordnung:
Der Veranstaltungsort ist ab 18.30 Uhr für die Teilnehmenden geöffnet. Die Veranstaltung ist
nichtöffentlich.
Teilnehmende Jagdgenossen*innen werden vor Beginn der Veranstaltung registriert, deshalb wird um frühzeitiges Erscheinen gebeten.
Um eine exakte Wahldurchführung gewährleisten zu können, bitten wir Sie ihre jeweilige Flächengröße zu benennen und nachzuweisen. Sie können sich auch mit schriftlicher Vollmacht durch einen Jagdgenossen oder durch ihren Ehegatten oder einen Verwandten 1. Grades oder als juristische Person durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Zur Bekanntmachung
Freiwilliger Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAusführungsanordnung
1. Im Freiwilligen Landtausch „Wichmannsdorf-Biendorf“ wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 25.05.2022, 00.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Landabfindung hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden (§ 49 Flurbereinigungsgesetz [FlurbG]), an die Stelle der alten Grundstücke. Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in deren örtlicher Lage ausgewiesenen neuen Grundstücke über.
3. Mit dem Eintritt des neuen Rechtszustandes gehen zugleich der Besitz und die Nutzung der Tauschgrundstücke über.
4. Haben Festsetzungen des Tauschplans Auswirkungen auf Nießbrauchs- oder Pachtverhältnisse können Anträge auf
a) Verzinsung einer Ausgleichszahlung, die der Empfänger der neuen Grundstücke für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leisten hat (§ 69 FlurbG),
b) Veränderung des Pachtzinses oder ähnliches bei einem Wertunterschied zwischen altem und neuem Pachtbesitz (§ 70 FlurbG) und
c) Auflösung des Pachtverhältnisses bei wesentlicher Erschwerung in der Bewirtschaftung des Pachtbesitzes aufgrund der Änderungen durch den Freiwilligen Landtausch (§ 70 Absatz 2 FlurbG)
nur binnen einer Frist von drei Monaten seit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Anordnung gestellt werden. In den Fällen zu c) ist nur der Pächter antragsberechtigt.
Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Tauschplan. Seine Ausführung war gemäß § 103f Absatz 3 Satz 2 und 3 des Flurbereinigungsgesetzes an-zuordnen.
Zur Bekanntmachung
Informationen zu Spenden 2021
/in Allgemein/von Stadt KröpelinDer Bericht für das Haushaltsjahr 2021 über Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen kann bei der Stadtverwaltung zu den üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.
>>>Information
Grundsteuerreform
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Finanzämter versenden aktuell Informationsschreiben zur Grundsteuerreform an alle ihnen bekannten Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz. Darin wird Ihnen ein Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01. Januar 2022 dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln ist.
Die Erklärung ist vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 beispielsweise über „Mein ELSTER“ einzureichen. Die (elektronischen) Formulare zur Grundsteuer stehen erst ab dem 1. Juli 2022 zur Verfügung. Ein vorheriges Einreichen von Erklärungen ist nicht möglich.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Steuerportal des Landes M-V: https://www.steuerportal-mv.de/
Das Land M-V hat dazu eine Checkliste für Eigentümer vorbereitet, die Sie im Vorfeld zur Vorbereitung der Erklärung nutzen können, diese finden Sie hier: Zur Checkliste
Aktuelle Grundsteuerdaten (Flächengröße, Bodenrichtwert etc), können Sie hier speziell für Ihr Grundstück ermitteln: www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten
Zensus 2022
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAktuell erreichen die ersten Informationsschreiben der Statistischen Ämter zum Zensus 2022 die Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen in der Stadt Kröpelin.
Wir möchten darauf hinweisen, das die Empfänger gesetzlich verpflichtet sind, diese Briefe zu beantworten und damit über ihre Gebäude und Wohnungen Auskunft zu geben.
Der Zensus 2022 dient als flächendeckende statistische Erhebung dazu, zu ermittlen wie viele Menschen in Deutschland leben, wie Sie wohnen und arbeiten. Im Rahmen des Zensus werden auch Gebäude- und Wohnungen gezählt, mit dem Ziel alles am Stichtag 15.Mai 2022 zu erfassen.
Informationen zum Zensus erhalten Sie unter www.zensus2022.de
Bitte beantworten Sie diese Schreiben wahrheitsgemäß, die im Rahmen des Zensus ermittelten Daten stellen auch wichtige Grundlagen für die zukünftige finanzielle Ausgestaltung der Stadt Kröpelin da.
Verrohrung des Straßengrabens Kastanienallee Klein Siemen
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinAn die Anwohner und Anwohnerinnen!
In der Zeit vom 09.05.2022 – voraussichtlich 26.05.2022 wird durch den städtischen Bauhof die Verrohrung des Straßengrabens (siehe Lageplan) vorgenommen.
>>>Bekanntmachung
Sprechstunde Seniorenbeirat
/in Allgemein, Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinBürgersprechstunde des Seniorenbeirates
Die Bürgersprechstunde des Seniorenbeirates findet im Moment nur nach Bedarf statt.
Die Anmeldung dafür erfolgt über das Sekretariat des Bürgermeisters unter folgender Telefonnummer:
038292-8510
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Gez. Manfred Lahl
Ausflug Boltenhagen & Travemünde
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDer Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin organisiert über den Reisedienst Schröder nachfolgenden Ausflug
Boltenhagen & Travemünde
Abfahrt: 7.45 Uhr Kröpelin Markt
Ihre Leistungen:
Termin: 30.06.2022
Preis: 66,- €
Anmeldung bitte bis zum 20.06.2022 bei Frau Irmtraud Becker unter Telefon 038292-7285
Sperrung Zufahrtstraße + Gelände – Kühlungsborner Str. 2
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDie Zufahrtstraße sowie das gesamte Gelände der Kühlungsborner Straße 2 bleibt aufgrund von Asphaltarbeiten in der Zeit vom
03.05.-06.05.2022
gesperrt. Nach voraussichtlicher Fertigstellung am 06.05.2022 (abends) kann die Zufahrtstraße ab dem 07.05.2022 (morgens) wieder wie gewohnt befahren werden. Wir bitten vielmals um Verständnis.
Zur Bekanntmachung
Öffnung Rathaus
/in Bekanntmachungen/von Stadt KröpelinDas Rathaus der Stadt Kröpelin ist ab dem 26.04.2022 wieder regulär für den Besucherverkehr geöffnet. Wir empfehlen jedoch sich entsprechend einen Termin zu reservieren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.