Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023
Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:
124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen
für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?
Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:
kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden
Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:
amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden
Vorraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Jugend und Familie
Telefon: 03843 / 755 51101
Weiterführende Informationen:
Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum für Senioren
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDer Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Ausflug für Sie organisiert:
Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum
Abfahrt: 07.30 Uhr Markt Kröpelin
10.00 – 14.30 Uhr Besuch Vogelpark Marlow inkl.Eintritt
Möglichkeiten zum Mittagessen vorhanden
14.30 Uhr Fahrt nach Ribnitz-Damgarten
15.15 – 17.00 Uhr Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten
Inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Ca. 17.15 Uhr Heimreise
IHRE LEISTUNGEN:
-Fahrt im komfortablen Fernreisebus
-Besuch Vogelpark Marlow inkl. Eintritt
-Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Termin: 27.04.2023
Preis : 63,- €
Interessenten können sich bei Frau Becker unter der Telefonnummer 01522 7565767 oder 038292 7285. anmelden.
Weitere Ausflüge finden im Laufe des Jahres statt.
Zur Bekanntmachung
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
/in Allgemein /von Stadt KröpelinBewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023
Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:
124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen
für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?
Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:
kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden
Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:
amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden
Vorraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Jugend und Familie
Telefon: 03843 / 755 51101
Weiterführende Informationen:
Hinweis auf aktuelle Stellenausschreibungen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinHiermit möchte ich auf die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Kröpelin hinweisen.
Aktuell ist folgendes ausgeschrieben:
Durch Klicken auf die jeweilige Ausschreibung werden Sie direkt dahin geleitet.
gez. Gutteck
Bürgermeister
Notfallregister
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinZur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 29.03.2023 die
Gewässerschau
an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.
Kröpelin, 20.01.2023
Schreiber
Geschäftsführer
Zur Bekanntmachung
Gewässerschau 2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der
wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.
Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Zu den Terminen und Bekanntmachung der Gewässerschau
Widmungsverfügung Am Quaddelbarg
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinGemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 5.42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V 2018 S. 221, 229), verfügt die Stadt Kröpelin als Träger der Straßenbaulast die Widmung der Straße „Am Quaddelbarg“ in Kröpelin für den öffentlichen
Verkehr.
Gewidmet wird hiermit die nachfolgende, in der Stadt Kröpelin gelegene Straße:
1. Name der Straße: Am Quaddelbarg
2. Lagebezeichnung: Gemarkung Kröpelin, Flur 6, Flurstücke 226/2, 227/3, 230/5, 231/15, 231/27, 231/35, 231/48, 231/54, 232/4, 232/16, 233/2, 234/8, 235/6, 235/24, 236/31, 236/38, 236/41, 236/46, 237/2
3. Festsetzung
3.1. Klassifizierung: Die Straße ist eine Ortsstraße gemäß § 3 Nr. 3a StrWG M-V.
3.2. Funktion: Die Straße „Am Quaddelbarg“ dient der Erschließung der Grundstücke im B- Plangebiet „Quaddel Barg“. Die im B-Plan bezeichnete Planstraße befindet sich innerhalb der in Pkt. 2 der Widmungsverfügung genannten Flurstücke. Es handelt sich um eine Wohnstraße mit einer Ausbaubreite von 8,50 m.
3.3. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Kröpelin.
3.4. Widmungsverfügung: Fahrverkehr mit der Zweckbestimmung geschwindigkeitsreduzierter Bereich, sowie Fußgängerverkehr
Zur Bekanntmachung
Städte-Challenge
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinWiderspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinÖffentliche Bekanntmachung
– Stadt Kröpelin – Der Bürgermeister – Markt 1 – 18236 Kröpelin –
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten nach dem Bundesmeldegesetz
§§ 42, 49 und 50 Absatz 1-3 BMG
1.) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen (§50 Abs. 1 BMG)
2.) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk bei Anfragen nach Alters- oder Ehejubiläen
(§50 Abs. 2 BMG)
3.) an Adressbuchverlage zum Zweck der Veröffentlichung in einem Adressbuch
(§50 Abs. 3 BMG)
4.) an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften meiner Familienangehörigen (Ehegatte,
minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder) denen ich nicht selbst angehöre
(§42 BMG)
5.) als einfache Melderegisterauskunft mittels automatisierten Abrufs über das Internet
(§49 BMG)
___________________________________________________________________________
Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in den o.g. Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angaben von Gründen zu widersprechen.
Der Widerspruch ist möglichst, unter Angabe welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Stadt Kröpelin zu erheben. Das Formular kann im Einwohnermeldeamt oder im Internet unter www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/formulare abgerufen und ausgefüllt werden.
gez.
Gutteck
Bürgermeister Stadt Kröpelin
Bebauungsplan Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ der Stadt Kröpelin
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinBekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.12.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Altenhagen – Hof“ mit der dazugehörigen Begründung gebilligt. Planungsziel ist die Umwidmung der ehemaligen LPG-Stallanlagen am östlichen Ortsrand von Altenhagen. Dazu soll nach dem Abriss der alten Stallanlagen die bereits vorhandene Photovoltaikanlage in nördliche Richtung erweitert werden. Straßenbegleitend soll Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 09.01.2023 bis zum 10.02.2023 im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/
Während dieser Auslegungszeit besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung. Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Publikumsverkehr auf der Internetseite der Stadt Kröpelin.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.
Unterlagen: Vorentwurf B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof
Unterlagen: Vorentwurf Begründung B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof
Unterlagen: Umweltbericht B-Plan Nr. 18 Altenhagen – Hof