Bewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023
Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:
124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen
für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?
Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:
kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden
Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:
amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden
Vorraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Jugend und Familie
Telefon: 03843 / 755 51101
Weiterführende Informationen:
Vortrag für Senioren- Richtig vererben
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinWas muss ich beim Thema richtig „vererben“ beachten? z.B. welche Unterlagen sind wichtig?
Antworten auf diese und andere Fragen zum Thema richtig vererben, erhalten Sie bei der kostenlosen Infoveranstaltung, die der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin für Sie organisiert hat.
Den Vortrag zu dem Thema hält Herr Veikko Hackendahl, Kreistagspräsident, Rechtsanwalt und Stadtvertretervorsteher der Stadt Kröpelin.
Wann : Dienstag, 16.05.2023 um 14.00 Uhr
Wo : Rathaussaal in Kröpelin
Sollten wir Ihr Interesse an dieser Thematik geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Teilnahme.
Vorsitzender des Seniorenbeirates
Manfred Lahl
Zur Bekanntmachung
Vortrag: Senioren im Straßenverkehr
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinUm ältere Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren, hat der Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin eine kostenlose Infoveranstaltung organisiert und Sie sind herzlich eingeladen.
Den Vortrag zu dem Thema Senioren im Straßenverkehr hält für Sie die Präventionsberaterin Frau Doris Frenz von der Polizeidienststelle Bad Doberan.
Termin: Donnerstag, den 13.04.2023 um 14.00 Uhr
Wo: Im Rathaussaal in Kröpelin
Themen:
Zur Bekanntmachung
Bekanntgabe der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn der Anlage finden Sie die Bekanntmachungen der beschlossenen Auftragsvergaben durch die Stadtvertretung auf der Sitzung am 23.02.2023 für die Auftragsvergabe Anschaffung MTW (BV/2023/1084), Abbruch Garagenkomplex Dammstraße (BV/2023/1087), Straßensanierungsmaßnahmen diverser Gemeindestraßen mittel Patch-System (BV/2023/1088) und der Heizungserneuerung Kita Villa Kunterbunt (BV/2023/1089).
Zur Bekanntgabe von Aufträgen STV 23.02.2023
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinAuf Grund des §§ 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 23.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Kröpelin für das Haushaltsjahr 2023 erfolgt am 27.02.2023 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: www.stadt-kroepelin.de. Unter Stadt Kröpelin, Rathaus, Markt 1, 18236 Kröpelin kann jedermann sich kostenpflichtig die Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 zusenden lassen. Die Textfassung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2023 liegt unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten.
Die Haushaltssatzung und ihre Anlagen sind in der Zeit vom 27.02.2023-13.03.2023 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Zur Bekanntmachung
Zur Haushaltssatzung
Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum für Senioren
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDer Seniorenbeirat der Stadt Kröpelin hat folgenden Ausflug für Sie organisiert:
Ausflug Vogelpark Marlow & Bernsteinmuseum
Abfahrt: 07.30 Uhr Markt Kröpelin
10.00 – 14.30 Uhr Besuch Vogelpark Marlow inkl.Eintritt
Möglichkeiten zum Mittagessen vorhanden
14.30 Uhr Fahrt nach Ribnitz-Damgarten
15.15 – 17.00 Uhr Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten
Inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Ca. 17.15 Uhr Heimreise
IHRE LEISTUNGEN:
-Fahrt im komfortablen Fernreisebus
-Besuch Vogelpark Marlow inkl. Eintritt
-Bernsteinmuseum Ribnitz- Damgarten inkl. Eintritt, Führung und Kaffeetrinken
Termin: 27.04.2023
Preis : 63,- €
Interessenten können sich bei Frau Becker unter der Telefonnummer 01522 7565767 oder 038292 7285. anmelden.
Weitere Ausflüge finden im Laufe des Jahres statt.
Zur Bekanntmachung
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht
/in Allgemein /von Stadt KröpelinBewerbungsschluss für die Jugendschöffenwahl ist der 28. Februar 2023
Für die kommende Amtsperiode 2024 – 2028 werden Schöffinnen und Schöffen / Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Gesucht werden in unserem Landkreis Rostock insgesamt:
124 Frauen und Männer als Bewerber*innen für das Amt als Jugendschöffin/ Jugendschöffen
für die Amtsgerichte Rostock und Güstrow des Landgerichtsbezirks Rostock.
Haben Sie schon einmal daran gedacht, sich ehrenamtlich als Schöffin / Schöffe bzw. Jugendschöffin / Jugendschöffe zu engagieren? Oder sind Sie bereits zur Schöffin / zum Schöffen bzw. zur Jugendschöffin / zum Jugendschöffen bestellt, haben erst eine Amtsperiode gewirkt und weiterhin Interesse an eben dieser Aufgabe?
Zum Amtsgerichtsbezirk Rostock gehören:
kreisfreie Stadt Rostock
amtsfreie Gemeinden Bad Doberan/Stadt, Dummerstorf, Graal-Müritz, Kröpelin/Stadt, Kühlungsborn/Stadt, Neubukow/Stadt, Sanitz und Satow
die den Ämtern Bad Doberan-Land, Carbäk, Neubukow-Salzhaff, Rostocker Heide, sowie Warnow-West zugeordneten Gemeinden
Zum Amtsgerichtsbezirk Güstrow gehören:
amtsfreie Gemeinden Güstrow/Stadt und Teterow/Stadt
die den Ämtern Bützow-Land, Gnoien, Güstrow-Land, Krakow am See, Laage, Mecklenburgische Schweiz, Schwaan und Tessin zugeordneten Gemeinden
Vorraussetzungen
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreises Rostock wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein/e Schöffin/Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wie bewerbe ich mich?
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.2.2023 an den Landkreis Rostock, Amt für Jugend und Familie, SG 51.1, Am Wall 3-5, 18273 Güstrow.
Kontakt für Rückfragen:
Amt für Jugend und Familie
Telefon: 03843 / 755 51101
Weiterführende Informationen:
Hinweis auf aktuelle Stellenausschreibungen
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinHiermit möchte ich auf die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Kröpelin hinweisen.
Aktuell ist folgendes ausgeschrieben:
Durch Klicken auf die jeweilige Ausschreibung werden Sie direkt dahin geleitet.
gez. Gutteck
Bürgermeister
Notfallregister
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinZur Registrierung und weiteren Informationen besuchen Sie bitte die Website des Notfallregisters
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach – Conventer Niederung“
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinIn Vorbereitung auf die Festlegung des Leistungsumfanges und die Vergabe von Leistungen zur Unterhaltung von offenen Vorflutern (Mäharbeiten, Gehölzpflege und Instandsetzung), Rohrleitungen, Bauwerken und Schöpfwerken führt der Wasser- und Bodenverband in der Zeit vom 21.02. bis 29.03.2023 die
Gewässerschau
an seinen Verbandsgewässern durch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Gewässerschau teilnehmen und sich an den Aushängen der Gemeinden und im Internet unter wbv-hellbach.de über die genauen Termine und Treffpunkte informieren.
Kröpelin, 20.01.2023
Schreiber
Geschäftsführer
Zur Bekanntmachung
Gewässerschau 2023
/in Bekanntmachungen /von Stadt KröpelinDie Gewässerschauen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“ finden in diesem Jahr an den nachfolgenden Terminen statt. Bei den Schauen wird der Zustand der Gewässer und der
wasserwirtschaftlichen Anlagen begutachtet. Sie ist eine der Grundlagen der kurz- als auch mittelfristigen Unterhaltungsmaßnahmen.
Alle interessierten Bürger, betroffenen Anlieger, Landbewirtschafter und Behörden sind herzlich eingeladen.
Zu den Terminen und Bekanntmachung der Gewässerschau