Ortsumgehungsstraße Kröpelin

Die Umgehungstraße inklusive aller Zu- und Abfahrten ist vorrübergehend ab dem 15.10.2024 wieder vollständig befahrbar. Ab dem 04.11.2024 wird dann der letzte Bauabschnitt von der Kreuzung „Avia Tankstelle“ bis nach Brusow erneuert. Dazu wird die Zu- und Abfahrt Kröpelin Ost für eine Woche voll gesperrt. Bitte nutzen Sie dann die Zufahrten Mitte in der Strandstraße und West in der Wismarschen Straße.

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin – Hauptsatzung

Die am 14.10.2024 ausgefertigte Hauptsatzung der Stadt Kröpelin vom 14.10.2024, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 19.09.2024 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 14.10.2024

gez. Gutteck
Bürgermeister

 

Veröffentlicht am 14.10.2023

Anlagen:

Splitten in der OD Kröpelin

In der 42. Kalenderwoche (14.10.-20.10.2024) wird die Straßenmeisterei Kröpelin die Ortsdurchfahrt Kröpelin (beginnend Bützower Straße über die Schulstraße, Rostocker Straße., Hauptstraße bis zur Strandstraße) splitten. Diese Maßnahme ist notwendig um Schäden an der Fahrbahnoberfläche vorzubeugen, welche bei Frost- und Tauwechsel entstehen können.
Wir bitten um Verständnis für möglicherweise auftretende Behinderungen.

Sperrung Parkplatz Straße des Friedens

Vom 15.10.2024 bis 18.10.2024 wird durch die Fa. Garten- und Landschaftsbau Zastrow die Bepflanzung der Mittelinsel des Parkplatzes in der Straße des Friedens stattfinden. Um Baufreiheit zu gewährleisten und Schäden an Fahrzeugen vorzubeugen ist eine der Parkreihen am Dienstag dem 15.10.2024 ab 7.00 Uhr für die Dauer von vier Tage gesperrt. Wir bitten um Mitwirkung und Verständnis.

Information zum Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen

Die Verbrennung von Baum- und Strauchschnitt ist genehmigungspflichtig!

Das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle ist grundsätzlich nicht gestattet, da im Landkreis Rostock flächendeckende Entsorgungsmöglichkeiten über die Wertstoffhöfe, Kompostwerke oder das Holsystem der Abfallwirtschaft bestehen. Ausnahmen zum Verbrennen können nur im Einzelfall nach schriftlichem Antrag durch die Untere Abfallbehörde genehmigt werden.

Zuständige Stelle

Landkreis Rostock

Umweltamt

Untere Abfallbehörde

Tel.:     +49 3843 755-66999

E-Mail: UMWELTAMT@LKROS.DE

https://www.landkreis-rostock.de/de/zustaendigkeit-verwaltungsleistungen/leistung/419/verbrennen_pflanzlicher_abfaelle.html

 

Fallen bei der Gartenpflege im Herbst pflanzliche Gartenabfälle an, gilt der Grundsatz, dass diese Abfälle zunächst entweder kompostiert, eingearbeitet oder bei den Wertstoffhöfen bzw. Kompostwerken oder über das Holsystem der Abfallwirtschaft entsorgt werden müssen. Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind oder eine besondere Schwere darstellen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung mit Gebühren verbunden ist.

Pflanzliche Abfälle können am besten auf natürliche Weise dem Stoffkreislauf zurückgegeben werden. Ohne weitere abfallrechtliche Genehmigung ist daher das Kompostieren durch Anlegen von Komposthaufen, durch das Einbringen in den Boden oder einfaches Liegenlassen erlaubt.

Soweit keine Eigenkompostierung durchgeführt wird, können kompostierbare Abfälle sowie Baum- und Strauchschnitt zur Verwertung auch über die drittbeauftragten Entsorgungsfirmen entsorgt werden. Zudem können die im Landkreis angebotenen Gewerblichen Kompostierungsanlagen oder das Holsystem (https://www.abfall-lro.de/) genutzt werden.

 

Hinweis:

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur in Betracht kommen, wenn

  • ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist,
  • eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist und
  • keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist.

 

Lagerfeuer/ Gartenfeuer (in Feuerschalen, etc.) sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Als Brennmaterial sind nur solche Stoffe zulässig, bei deren Verbrennen keine unzulässige Immission von Schadstoffen in der Luft erfolgt (unbehandeltes, getrocknetes Holz).
  • Offene Feuerstellen (Feuerschalen) sind so zu betreiben, dass durch Funkenflug, Glut u.ä. keine Brände entstehen können. Gebäude, Anlagen, Einrichtungen sowie Nutzflächen dürfen nicht gefährdet oder in ihrer Nutzung beeinträchtigt werden.
  • Die Verbrennung muss getrennt vom Lagerplatz erfolgen, um Lebewesen zu schützen.
  • Unnötige Rauchschwaden sind zu vermeiden sowie der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutzregeln einzuhalten.

 

Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens im Ordnungsamt der Stadt erfolgt.

 

Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.

 

Wer pflanzliche Abfälle ohne Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen oder ohne Ausnahmegenehmigung verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird mit einem Bußgeld belegt. Gleiches gilt auch für das Verbrennen von Abfällen (Papier, beschichtetes oder behandeltes Abfallholz, alte Fenster- oder Türrahmen, Spanplatten, Möbelstücke, Autoreifen, Kunststoffe etc.).

 

 

Baum & Strauchschnittentsorgung

Am 12.10.2024 und 19.10.2024 findet in der zeit von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Bauhof, Schulstraße 7 a in 18236 Kröpelin eine Baum- und Strauchschnittentsorgung statt.

Es werden nur naturbelassene, verholzte Pflanzenteile ohne Erdanhaftungen mit einem Durchmesser bis 10 cm kostenlos angenommen und sofort geschreddert.
Die Annahme ist auf grundstücksübliche Mengen von 1 m³ beschränkt. Gleichzeitig erfolgt der Verkauf von geschreddertem Material.

Dieses Angebot gilt nur für Einwohner der Stadt Kröpelin und den dazugehörigen Ortsteilen (Nachweis zum Beispiel per Ausweis).
Das selbstständige Abladen ohne Weisung der verantwortlichen Personen vor Ort ist untersagt.

Straßenbaumaßnahme B 105 OU Kröpelin

Es handelt sich bei dieser Maßnahme, um eine Maßnahme auf einer Bundesstraße koordiniert durch das Straßenbauamt Stralsund. Die Baumaßnahme soll am 09.09.2024 beginnen.  Die Stadt Kröpelin ist Ende Juli darüber informiert worden, dass die Maßnahme beabsichtigt wird. Es wurden entsprechende Hinweise gegeben unter anderem auch auf die Baustelle in der Wismarschen Straße.
Ende August gab es eine Bauberatung, dort wurden Festlegungen getroffen, welche sich aber so aus Sicht der Stadt Kröpelin nicht in der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 02.09.2024 wiederfinden. Wir sind dazu in den Austausch mit dem Straßenmeister gegangen und befinden uns auch noch im Austausch.

Der Presseartikel in der Ostseezeitung vom 03.09.2024 ist aus unserer Sicht ergänzungswürdig.

Grundsätzlich muss klargestellt werden, dass eine solche Maßnahme immer zu Einschränkungen führen wird und natürlich wird sich für die Bauphase auch das Verkehrsaufkommen in der Stadt erhöhen.
Es ist geplant die Maßnahme in 4 Bauabschnitten zu realisieren. Im 1. Abschnitt wird der Bereich B105 – Kreuzung Wismarsche Straße erneuert, dies erfolgt in halbseitiger Sperrung auf der Bundesstraße. Im 2. Bauabschnitt erfolgt die Erneuerung B105 Kreuzung Wismarsche Straße – Abfahrt Kröpelin Mitte inkl. Seitenarme (Auf- und Abfahrten). Dies erfolgt als Vollsperrung. Im 3. Abschnitt wird der Bereich B 105 Abfahrt Stadtmitte bis Kreuzung Rostocker Straße erneuert (Vollsperrung) und im 4. Abschnitt Kreuzung B105/ Rostocker Straße mit halbseitiger Sperrung.

 

Der überörtliche Verkehr soll weiträumig umgeleitet werden für den örtlichen Verkehr ist gerade für den 2. Bauabschnitt die Wismarsche Straße relevant, hier haben wir gefordert, die jetzige Einbahnstraßenregelung aufzuheben und die Strecke beidseitig befahrbar zu machen (notfalls mit Lichtsignalanlage).

 

Für Fragen, Kritik und Hinweise stehen wir natürlich gern zur Verfügung aber der richtige Ansprechpartner wäre das Straßenbauamt Stralsund.

 

Ergänzende Informationen SBA Stralsund

gez. Gutteck
Bürgermeister

Einladung zur nichtöffentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kröpelin

Hiermit werden alle Grundeigentümer des Jagdbezirkes Kröpelin am 17. September 2024, um 18:00 Uhr in die Gaststätte Stadtholz in Kröpelin recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung
  2. Bericht des Jagdvorstandes
  3. Bericht des Kassenprüfers
  4. Entlastung des Jagdvorstandes für Jagdjahre 2021/2022-2022/2023
  5. Neuwahl des Jagdvorstandes
  6. Beschluss: Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung
  7. Schlusswort und Verabschiedung.

Zur Jagdgenossenschaftsversammlung sind bitte die noch nicht erbrachten Eigentumsnachweise mitzubringen, um das Stimmrecht zu prüfen. Wer zu dieser Veranstaltung nicht erscheinen kann, schickt die aktuellen Eigentumsnachweise. Jede Veränderung der Eigentumsverhältnisse ist umgehend zu melden.

Der Vorstand erlaubt sich ferner den Hinweis, dass eine Teilnahme an der Versammlung nur Jagdgenossen oder deren schriftlich bevollmächtigten Ehepartnern, Verwandten in gerade Linie oder in Seitenlinie bis zum dritten Grade möglich ist, und Miteigentümer sich insoweit von dem jeweils anderen Miteigentümer und bei Erbengemeinschaften sich die anderen Erben nur durch einen schriftlichen Bevollmächtigten vertreten lassen können; im übrigen Mitglied der Jagdgenossenschaft nur derjenige Eigentümer ist, der bejagbare Flächen in der Gemarkung Kröpelin hat. In befriedeten Bezirken ist aber die Bejagung ausgeschlossen, so dass Eigentümer der befriedeten Bezirke deshalb auch nicht Jagdgenossen sind!

Zur Vereinfachung der Arbeit der Jagdgenossenschaft möchten wir Sie bitten, uns Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen, falls vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

 

gez. Dombrowski

Zur Bekanntmachung

Warntag 12.09.2024

Warnung ist ein unverzichtbares Mittel der Risikokommunikation gegenüber der Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist jedoch insbesondere nach Ende des Kalten Krieges stark zurückgegangen.

 

Nachdem Vertreter der Innenressorts der Länder sowie des BBK erstmalig im Herbst 2017 gemeinsam Gedanken hierzu entwickelt haben, wurde auf Vorschlag des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Innenministerkonferenz im Juni 2019 die Einführung eines einheitlichen bundesweiten Warntages beschlossen, um das Thema Warnung der Bevölkerung wieder in die allgemeine Wahrnehmung zu rücken.

Insofern besteht ein besonderes Interesse des Landes, an einer landesweiten Mitwirkung.

 

Der Landkreis Rostock wird in diesem Zuge die kreisweite Auslösung der Sirenen um 11:00 Uhr (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung, gemäß der im Anhang befindlichen Weisung für Sirenensignale) beginnen, direkt im Anschluss erfolgt die eigentliche Warnung (Sirenensignal Warnung). Um 11:45 Uhr werden die Sirenen erneut (mit dem Sirenensignal für die Entwarnung der Bevölkerung) ausgelöst.

 

An diesem Tag wird auch das sogenannte Cell-Broadcast durch die Warnzentrale im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ausgelöst. Hinter dem Begriff Cell-Broadcast verbirgt sich eine bundesweite Warnmeldung über z.B. die Mobilfunknetze. Dazu wird eine Probewarnung, in Form eines Warntextes um 11:00 Uhr und eine Entwarnung in Form eines weiteren Warntextes um 11:45 Uhr, gesandt.

Hinweise zum Warntag

Hinweise auf Englisch

Hinweise auf Arabisch

Hinweise auf Ukrainisch

Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock

Die Stadt Kröpelin bittet hiermit um Zuarbeit von Vorschlägen zur Neubesetzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Rostock. Interessierte Personen können sich bis 03.09.2024 gern telefonisch unter 038292/8510 oder per Email an gutteck@stadt-kroepelin.de melden.

 

Aufruf Behindertenbeirat LK Rostock (PDF)