Tierseuchenrechtliche Anordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
In einem Hausgeflügelbestand in 18233 Neubukow / Malpendorf wurde am 15.11.2020 hochpathogenes Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen. Das Gemeindegebiet der Stadt Kröpelin und deren Ortsteile wurde als Beobachtungsgebiet gekennzeichnet. Im Beobachtungsgebiet gilt: Halter von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) haben unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe der […]
