Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan
Die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (=Umgebungslärmrichtlinie) sowie der § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verpflichtet die Gemeinde(n) zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der […]
