Schulanmeldung Schuljahr 2021/2022

Grundschule „Am Mühlenberg“
18236 Kröpelin
Schulstraße 1

Tel.      038292 / 79846
Fax.     038292 / 79847
E-Mail: info@grundschule-kroepelin.de
www.grundschule-kroepelin.de

 

 

Kröpelin, 30.09.2020

 

 

Schulanmeldung für Ihr Kind

 

Sehr geehrte Eltern,

 

jetzt ist es soweit und Ihr Kind wird bald ein Schüler der 1.Klasse sein. Ganz sicher ist es eine aufregende Zeit für sie alle, wenn der neue Lebensabschnitt Ihres Kindes beginnt.

Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte am Anmeldetag mitbringen:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes
– Impfausweis Ihres Kindes (zwecks Nachweis der Masernimpfung) oder Bestätigung des Arztes
– Ihren eigenen Personalausweis oder den Reisepass

– wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, brauchen wir vom Gericht noch die sogenannte „Negativbescheinigung“

 

Überlegen Sie bitte auch schon, ob Sie Ihr Kind im Fach Religion oder Philosophie anmelden möchten.

Ihr Kind braucht an diesem Tag nicht dabei zu sein, es genügt zur Anmeldung auch EIN Elternteil. Damit halten wir die Infektionsmöglichkeiten geringer.
Leider ist es in diesem Schuljahr untersagt, einen „Tag der offenen Tür“ stattfinden zu lassen. Damit Ihr Kind aber die Schule ein bisschen kennenlernen kann, versuchen wir ab 2.Schulhalbjahr unsere „Schnupperschule“ stattfinden zu lassen. Sie werden diesbezüglich extra benachrichtigt, aber vermutlich erst Ende Januar. Dann sind wir sicherlich auf dem neuesten Stand der Corona-Verordnungen.

 

Unsere Anmeldetermine:
12.10. bis 16.10.2020 von 8 Uhr bis 11.30 Uhr

12.10. bis 14.10.2020 von 14 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihr Kind an der Schule anzumelden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Ata
Schulleiterin GS „Am Mühlenberg“ Kröpelin

Schließung Einwohnermeldeamt

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 29.09.2020 bis zum 02.10.2020 geschlossen.

Neubesetzung der Schiedsstelle

Stadt Kröpelin
– Der Bürgermeister –                                                                           Kröpelin, den 02.07.2020

 

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Neubesetzung der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin

Die Stadt Kröpelin sucht interessierte Bürger / Bürgerinnen für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsmann oder Schiedsfrau in der Schiedsstelle der Stadt Kröpelin. Die Schiedsstelle in Kröpelin ist mit zwei Schiedspersonen zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Stadtvertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung erfolgt über die Direktion des Amtsgerichtes Rostock, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen.

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich zu klären. Dazu zählen z.B. Schadensforderungen, aber auch Streitigkeiten mit Nachbarn über Einhaltung der Hausordnung oder die Höhe der Gartenhecke. Die Schiedsstelle kann aber auch strafrechtliche Schlichtungsverfahren ausführen, wenn ein sogenanntes Privatklagedelikt wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung vorliegt.

Durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs sollen so gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Voraussetzungen für die Berufung als Schiedsperson sind:

  • die Vollendung des 25. Lebensjahres
  • der Wohnsitz muss im Bereich der Schiedsstelle sein
  • die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und
  • die Schiedspersonen müssen in ihrer Persönlichkeit und in ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein

Des Weiteren sollten die Schiedspersonen folgende persönliche Eigenschaften besitzen:

  • über ausreichend Zeit verfügen
  • die Fähigkeit zuhören zu können und ein offenes Ohr für die Probleme der Menschen haben
  • ein hohes Maß an menschlichem Einfühlungsvermögen mitbringen und eine gewisse Lebenserfahrung besitzen
  • juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich

 

Wenn wir mit dieser Ausschreibung Ihr Interesse für eine anspruchsvolle Tätigkeit geweckt haben, bewerben Sie sich bitte bis zum 31.07.2020 bei der

Stadt Kröpelin
Der Bürgermeister
-Hauptamt-
Markt 1
18236 Kröpelin

oder per E-Mail an: info@stadt-kroepelin.de

 

Förderrichtlinie zur Einrichtung von Läden

Öffentliche Bekannmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Förderrichtlinie der Stadt Kröpelin zur Einrichtung von Läden in der Innenstadt der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin,
Zimmer 20, aus.

Richtlinie:

Link:

Satzung des Seniorenbeirates Kröpelin

Öffentliche Bekanntmachung

Die am 23.06.2020 ausgefertigte Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Kröpelin vom 17.06.2020 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin , Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Hellbach Conventer Niederung“, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes „Warnow-Beke“, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 03.06.2020 ausgefertigte 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Energieversorgung Kröpelin – Anstalt öffentlichen Rechts, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 07.05.2020 beschlossen wurde, liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Mi. 09.00 – 12.00 Uhr und Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20 aus.

Kröpelin, den 03.06.2020

Satzung:

Link:

Einsichtnahme der neuen Hauptsatzung

Die am 30.04.2020 ausgefertigte Hauptsatzung liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

>>>Hauptsatzung

Hilfetelefon des DRK

Auch das Deutsche Rote Kreuz möchte in der aktuellen Situation den Bürgern Hilfe anbieten.

+++hier+++