3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Die am 21.07.2025 ausgefertigte 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung) liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur 3. Änderung zur Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Stadt Kröpelin (Parkgebührenverordnung)

Zur Lesefassung

Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Gestaltung, Größe und Anzahl der Stellplätze für Kfz sowie über die finanzielle Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen für Kfz für die Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten in Stadt Kröpelin, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben

Die am 21.07.2025 ausgefertigte Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Kröpelin an Einrichtungen der Kunst und Kultur, für Initiativen sozialer Anliegen, für Sport und Vereinsleben, welche durch die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin am 09.07.2025 beschlossen wurde liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00- 16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

Kröpelin, den 21.07.2025

Gutteck
Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Zur Satzung

Beteiligungsberichte der Gemeinde

Auf Grund des § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern weist die Gemeinde in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in die Beteiligungsberichte der Gemeinde nehmen kann.

Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligungsberichte der Stadt Kröpelin für das Jahr 2023 erfolgt am 16.07.2025 durch Veröffentlichung im Internet, zu erreichen über den Link, Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen über die Homepage der Stadt Kröpelin unter: https://www.stadt-kroepelin.de

Der Beteiligungsbericht ist in der Zeit vom 16.07.-30.07.2025 bei der Stadtverwaltung Kröpelin Markt 1 in 18236 Kröpelin zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Kröpelin, 16.07.2025

 

gez. T. Gutteck

Bürgermeister

Zur Bekanntmachung

Baumaßnahmen in der Rostocker Straße

Liebe Mitbürger,

in der Zeit vom 07.07. – 25.07.2025 von Montag bis Freitag 07:00 – 16:00 Uhr werden wir den Gehweg in der Rostocker Straße vor dem Netto Markt sanieren.

Die Straße wird an dieser Stelle auf eine Fahrspur verengt und per Ampelanlage geregelt werden. Fußgänger benutzen bitte den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Bushaltestelle wird ein paar Meter Richtung Stadtzentrum verlegt.

Wir bitten um Verständnis für die Baumaßnahme und den damit verbundenen Einschränkungen.

Öffentliche Bekanntmachung – Flächennutzungsplan der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 18.02.2025 den Flächennutzungsplan beschlossen und die Begründung dazu gebilligt.

Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurde mit Bescheid des Landkreises Rostock vom 22.05.2025 mit Hinweisen erteilt. Die Hinweise werden beachtet. Die Erteilung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan tritt am Erscheinungstag dieser Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ab diesem Tag auf der Internetseite der Stadt unter: https://www.stadt-kroepelin.de/verwaltung/satzungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehen. Darüber hinaus stehen die o.g. Unterlagen während der Öffnungszeiten im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, öffentlich zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ einsehbar.

Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungs-planes,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).

Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, sind nach § 5 Abs. 5 und 7 KV M-V in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich die Verletzung ergeben soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.

Kröpelin, den 19.06.2025

Gutteck
Bürgermeister

 

Zur Bekanntmachung

Einwohnermeldeamt und Wohngeldstelle geschlossen (03.-04.06.2025)

Das Einwohnermeldeamt und die Wohngeldstelle der Stadt Kröpelin bleiben am 03.06.2025 und 04.06.2025 geschlossen.

Amtliche Bekanntmachung – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ der Stadt Kröpelin

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 21.04.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Einzelhandelszentrum an der Rostocker Straße“ gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziel ist die planungsrechtliche Regelung zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der „Rostocker Straße“ (s. Übersichtsplan in der Anlage) sowie die Planung einer Buswendeschleife mit Endhaltestalle.

Der Vorentwurf desvorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung sowie die bereits vorliegenden Gutachten und Analysen sind in der Zeit

vom 02.06.2025 bis zum 04.07.2025

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin, während der Dienstzeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet unter: https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und einsehbar:

  • Umweltbericht aus September 2023 (Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Silvia Wendholt)

Aussagen zu den anlage-, betriebs- und baubedingten umweltrelevanten Auswirkungen, der Gesamtversiegelung und dem Versiegelungsgrad,

Beschreibungen und Bewertung der potenziellen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, Klima, Luft, Geologie, Boden, Landschaft, Mensch, Schutzgebiete und Biologische Vielfalt, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich einer Prognose bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung und Wechselwirkungen sowie des derzeitigen Umweltzustandes,

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erhobener Umweltauswirkungen und

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmen der Kompensation.

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 27.06.2025 (Diplom-Landschaftsökologe Jens Berg)

Brut- und Rastvögel, Reptilien- und Amphibienvorkommen sowie Fledermäuse wurden erfasst; für andere potentiell vorkommende Arten bzw. Artengruppen wurde eine Potentialeinschätzung durchgeführt.

Aussagen zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen der artenschutzrechtlichen Verbote im Zusammenhang mit dem Planvorhaben.

CEF-Maßnahmen in Form des Anlegens von Ersatzhabitaten durch Pflanzungen und angepasste Flächenpflege auf den privaten Grünflächen im Süden und Osten des geplanten Marktes sowie von Ersatzhabitaten für Offenlandarten (Feldlerche, Wiesenschafstelze etc.) auf externen Flächen im Umfeld.

 

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an milena.memmo@stadt-kroepelin.de übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung ist auch im Internet unter https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/ sowie im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.bauportal-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

Zur Bekanntmachung
B-Plan Vorentwurf
Gutachten Verträglichkeitsanalyse
Planbegründung
Beschluss der Stadtvertretung Kröpelin
Vorhaben- und Erschließungsplan

Verkehrseinschränkungen durch Sanierungsarbeiten an Plattenwegen

Wir möchten Sie darüber informieren, dass einige Sanierungsarbeiten im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 13.06.2025 am Plattenweg „Parchower Landweg“ und „Alte Poststraße“ sowie vom 12.05.2025 bis 28.05.2025 am „Boldenshäger Weg“ durchgeführt werden. Die Arbeiten werden vom Bauhof ausgeführt.

Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu teilweisen Sperrungen bis zu Vollsperrungen auf den Straßen kommen.