Covid-19 Update vom 26.10.2020

Lieber Kröpelinerinnen und Kröpeliner,

 

angesichts der aktuellen Infektionszahlen, empfehlen wir Ihnen die notwendigen Verwaltungsgänge nur auf das notwendigste Minimum zu reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten per Telefon, Email und Co mit uns in Kontakt zu treten. Die jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte unserer Verwaltungsgliederung.

Aufgrund der aktuellen Lage wird der Zutritt ins Rathaus der Stadt Kröpelin ab dem 27.10.2020 bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvergabe erfolgen, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin beim jeweiligen Ansprechpartner.

 

Gez. Gutteck
Bürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ der Stadt Kröpelin

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 03.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Wohnpark Wismarsche Straße“ gebilligt.

Das Plangebiet mit einer Größe von rd. 0,9 ha liegt westlich der Innenstadt, westlich der Wismarschen Straße und nördlich der Bahnstrecke Wismar – Rostock und umfasst
das Grundstück Wismarsche Straße Nr. 24/26 (s. Übersichtsplan).

Planungsziel ist die Errichtung eines Wohngebietes für das im Wesentlichen die Errichtung von Mietwohnungen angestrebt wird. Es handelt sich um einen innerstädtischen Wohnstandort mit guter Verkehrsanbindung und Nähe zu zentralen Infrastruktureinrichtungen der Stadt Kröpelin.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 liegt in der Zeit

vom 16.11.2020 bis zum 18.12.2020

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 , 18236 Kröpelin, während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Planunterlagen sind zusätzlich im o.g. Auslegungszeitraum im Internet einsehbar unter:
https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

Von jedermann können in dieser Zeit Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Zur vollständigen Bekanntmachung

Zusätzliche Unterlage zur Bekanntmachung:

Erneuerung Kanalisation und Straßenbau „Straße des Friedens“ Kröpelin

Vom 26. – 28.10.2020 werden die Asphaltarbeiten von der Einmündung Hundehäger Weg bis zur Neuen Reihe durchgeführt.

An diesen Tagen ist eine Zufahrt zu den Garagen nicht möglich.

Zur Bekanntmachung

Hinweise zum Verbrennen von Gartenabfällen

Das Ordnungsamt der Stadt Kröpelin weißt hiermit auf folgende Regelungen hin.

Die Entsorgung von Abfällen regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes, Ausnahmen im Speziellen u.a. die Pflanzenabfall-Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht gestattet.

Die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen – Pflanzenabfall-Landesverordnung – vom 18. Juni 2001 (GVOBl: M-V 2001, S. 281) regelt Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in den Monaten März und Oktober. Danach können nur in diesen beiden Monaten an Werktagen für maximal zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr ausnahmsweise pflanzliche Abfälle verbrannt werden, wenn es sich um pflanzliche Abfälle handelt, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, ein Liegenlassen, ein Einbringen in den Boden oder eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück nicht möglich oder zumutbar ist, eine Nutzung der von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger anzubietenden Entsorgungssysteme nicht möglich oder zumutbar ist.

Der Landkreis Rostock bietet ein flächendeckendes Entsorgungssystem wie z. B Wertstoffhöfe in Bad Doberan und Neubukow oder die Biotonne an. Dies sind zumutbare Formen der Entsorgung.

Ausnahmen von diesem Verbot kann unter bestimmten Bedingungen das Umweltamt des Landkreises Rostock erteilen, diese sind zu beantragen.  Weitere Informationen:  https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/umweltamt/verbrennen_gartenabfaelle.html

Bei Beschwerden und Anzeigen wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Landkreises Rostock (Umweltamt, Am Wall 3 – 5, 18273 Güstrow,  Tel+49 3843 755-66999)

Wer pflanzliche Abfälle ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen oder andere Abfälle verbrennt, handelt ordnungswidrig und wird von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt.

Hinweis:

Im Allgemeinen werden sogenannte Brauchtumsfeuer geduldet, sofern vorher eine Anmeldung des Vorhabens in den jeweils zuständigen Ordnungsämtern erfolgte. Aber auch hier gilt der Grundsatz, dass ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf.

Schulanmeldung Schuljahr 2021/2022

Grundschule „Am Mühlenberg“
18236 Kröpelin
Schulstraße 1

Tel.      038292 / 79846
Fax.     038292 / 79847
E-Mail: info@grundschule-kroepelin.de
www.grundschule-kroepelin.de

 

 

Kröpelin, 30.09.2020

 

 

Schulanmeldung für Ihr Kind

 

Sehr geehrte Eltern,

 

jetzt ist es soweit und Ihr Kind wird bald ein Schüler der 1.Klasse sein. Ganz sicher ist es eine aufregende Zeit für sie alle, wenn der neue Lebensabschnitt Ihres Kindes beginnt.

Um Ihr Kind an unserer Schule anzumelden benötigen Sie folgende Unterlagen, die Sie bitte am Anmeldetag mitbringen:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes
– Impfausweis Ihres Kindes (zwecks Nachweis der Masernimpfung) oder Bestätigung des Arztes
– Ihren eigenen Personalausweis oder den Reisepass

– wenn Sie das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind haben, brauchen wir vom Gericht noch die sogenannte „Negativbescheinigung“

 

Überlegen Sie bitte auch schon, ob Sie Ihr Kind im Fach Religion oder Philosophie anmelden möchten.

Ihr Kind braucht an diesem Tag nicht dabei zu sein, es genügt zur Anmeldung auch EIN Elternteil. Damit halten wir die Infektionsmöglichkeiten geringer.
Leider ist es in diesem Schuljahr untersagt, einen „Tag der offenen Tür“ stattfinden zu lassen. Damit Ihr Kind aber die Schule ein bisschen kennenlernen kann, versuchen wir ab 2.Schulhalbjahr unsere „Schnupperschule“ stattfinden zu lassen. Sie werden diesbezüglich extra benachrichtigt, aber vermutlich erst Ende Januar. Dann sind wir sicherlich auf dem neuesten Stand der Corona-Verordnungen.

 

Unsere Anmeldetermine:
12.10. bis 16.10.2020 von 8 Uhr bis 11.30 Uhr

12.10. bis 14.10.2020 von 14 Uhr bis 16.30 Uhr

 

Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Ihr Kind an der Schule anzumelden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jacqueline Ata
Schulleiterin GS „Am Mühlenberg“ Kröpelin

Schließung Einwohnermeldeamt

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 29.09.2020 bis zum 02.10.2020 geschlossen.

Amtliche Bekanntmachung des Umlegungsausschusses – öffentliche Zustellungen für Eheleute Strauch

Öffentliche Zustellung im Rahmen des Umlegungsverfahrens U1 – „Bützower Straße“ für die Eheleute Strauch. Näheres entnehmen Sie bitte dem Bescheid.

Bekanntmachung öffentliche Zustellung- Kröpelin – Zum Bescheid

Amtliche Bekanntmachung über die Aufstellung des Umlegungsplanes Kröpelin U 1„Bützower Straße“

Aufstellung des Umlegungsplanes und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse.

I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes
Der Umlegungsausschuss der Stadt Kröpelin hat nach § 66 Abs. 1 Baugesetzbuch durch Beschluss vom 14. August 2020 den Umlegungsplan aufgestellt. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und 69 Umlegungsverzeichnissen.

II. Möglichkeit der Einsichtnahme bei berechtigtem Interesse
Der Umlegungsplan enthält gemäß § 66 Abs. 2 Baugesetzbuch den in Aussicht genommenen Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke erfahren. Der Umlegungsplan kann gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Stadt Kröpelin, Markt 1, 18236 Kröpelin eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder innerhalb der Dienststunden einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die öffentliche Bekanntmachung vom 07. März 2007 über die Einleitung des Umlegungsverfahrens, sowie die nachträgliche Einbeziehung von Grundstücken gemäß Beschluss vom 29. Oktober 2009 enthält die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach § 48 Abs. 2 Baugesetzbuch ist diese Frist für den Bereich des Umlegungsplanes mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

IV. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan
Den am Umlegungsverfahren nach § 48 Baugesetzbuch Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt (§ 70 Baugesetzbuch).

 

Zur Bekanntmachung

Havarie in der Dammstraße

Am 26.08.2020 wurde in der Dammstraße, Höhe Fa. Hausgeräte Fachhandel und Hausgeräte Service Burghardt, eine Unterspülung der Straße und des Gehweges
festgestellt.

Dieser Bereich ist vollgesperrt.

Die Kita ,,Pusteblume“, das AWO-Seniorenzentrum ,,Haus am Wedenberg“ und die Straße des Friedens ist über den Wedenberg oder den Hundehäger Weg zu erreichen.

 

Mitteilung Vollsperrung Dammstraße inkl. Karte

Bundesweiter Warntag

Bundesweiter Warntag am 10. September 2020

 

Wann wird gewarnt?

11:00 Uhr – Probewarnung des Bundes, mit Sirene
11:20 Uhr – Entwarnung des Bundes
11:30 Uhr – Probewarnung des Landes, ohne Sirene
11:50 Uhr – Entwarnung des Landes

 

Wie wird gewarnt?

11:00 Uhr, Sirene: Auf- und abschwellender Dauerton, eine Minute lang
Radio, Fernsehen, Online: Durchsagen, Text- und Bildmeldungen

 

Wie wird entwarnt?

11:20 Uhr, Sirene: Dauerton, eine Minute lang
Radio, Fernsehen, Online: Durchsagen, Text- und Bildmeldungen

 

Warum gibt es den Warntag?

Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die Warnung in Notlagen zu erhöhen und damit Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Künftig findet der Warntag immer am zweiten Donnerstag im September statt.

Aushang Warntag