Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Brusow“

 

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 14.03.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 09.06.2021 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Stadtvertretung der Stadt Kröpelin hat in ihrer Sitzung am 02.09.2021 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß §3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (gemäß §2 Abs.2 BauGB) wird gleichzeitig durchgeführt.

Das Plangebiet liegt nordöstlich von Brusow in einem 110 m breiten Streifen entlang der dortigen Bahnstrecke, die Fläche  beträgt ca. 2,2 ha. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brusow, Flur 1 und umfasst teilweise das Flurstuck 229.

Ziel des Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß §11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.

Erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die dafür notwendigen Flächen werden festgesetzt. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

Die Erstellung des Bebauungsplanes wird im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht liegt in der Zeit

 

vom 15.11.2021 bis einschließlich 14.12.2021

im Bauamt der Stadt Kröpelin, Markt 1 in 18236 Kröpelin, während der Sprechzeiten aus.

Im Hinblick auf das jeweils aktuelle Infektionsgeschehen werden eventuell Einschränkungen der Öffnungszeiten vorgenommen, diese finden Sie auf der Homepage unter www.stadt-kroepelin.de.

Gleichzeitig kann der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ über die Internetseite der Stadt Kröpelin über folgenden Link eingesehen werden:

https://www.stadt-kroepelin.de/category/bekanntmachungen/

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Brusow“ der Stadt Kröpelin schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen noch keine umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen vor.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden werden von der Auslegung unterrichtet.

 

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung Solarpark Brusow (PDF)

Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf

Die Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemeinde Kröpelin betreffend die Gemarkung Wichmannsdorf, werden in der Zeit vom 20. Oktober bis 19. November 2021 in
den Diensträumen des Finanzamts Rostock, Möllner Straße 13, Zimmer A 302 offen gelegt.
Die Einsichtnahme ist pandemiebedingt nur bei vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0381/128454563 möglich.
Der Offenlegung unterliegen nur die neuen Nachschätzungsergebnisse (Grünland). Die offen gelegen Nachschätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten
nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Nachschätzungsergebnisse steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu.
Der Einspruch kann in der Zeit bis zum Ablauf des 20.Dezember 2021 beim Finanzamt Rostock entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsmittel werden die offen gelegten Nachschätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.

 

 

Das Orginaldokument finden Sie hier:

2021-09-29 Schreiben von Finanzamt Rostock bzgl. Bekanntmachung über die Offenlegung der Nachschätzungsergebnisse der Bodenschätzung der Gemarkung Wichmannsdorf

Öffentliche Bekanntmachung – Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Kröpelin

Die am 14.09.2021 ausgefertigte Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Kröpelin vom 02.09.2021 liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung Kröpelin, Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr, Mi. 9.00-12.00 Uhr und Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr, im Rathaus der Stadt Kröpelin, Zimmer 20, aus.

 

 

Kröpelin, den 14.09.2021

 

 

gez.

Gutteck

Bürgermeister

 

Original Dokument: 20210916 Öffentliche Bekanntmachung

Bodenschätzung in der Gemarkung Schmadebeck der Gemeinde Kröpelin gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz

Im Zeitraum 06.September bis 29.0ktober 2021 werden durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts Rostock im Bereich der Gemarkung Schmadebeck Nachschätzungen gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.

Hierdurch sollen mögliche Veränderungen der Ertragsfähigkeit aller Grünlandflächen und damit auch mögliche Veränderungen der Grünlandwertzahlen seit der Bodenschätzung 1953 festgestellt werden.

Gemäß § 15 Bodenschätzungsgesetz sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit der Durchführung des Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Zur Bekanntmachung

Allgemeine Bekanntmachung zur kombinierten Wahl zum Bundestag und zum Landtag

Die nachfolgende Bekanntmachung informiert über den allgemeinen Wahlablauf und die Wahlbezirke der Stadt Kröpelin.

>>>Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis für die kombinierte Wahl zum Bundestag und zum Landtag liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 06.09.2021 – 10.09.2021 im Rathaus aus.

>>>Bekanntmachung

Vollsperrung Kreuzungsbereich Dammstraße

Ab Donnerstag, den 19.08.2021 ca. 8.00 Uhr bis voraussichtlich Sonnabend, den 21.08.2021 ca. 18.00 Uhr wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Asphaltarbeiten im Kreuzungsbereich und im Verlauf der Dammstraße bis zur Einmündung in das Wohngebiet „Wedenberg“ voll gesperrt.

Zur Bekanntmachung

Stadt Kröpelin erfasst Flächen für Einzelhandel

Kröpelin – Die Stadt Kröpelin führt im Rahmen der Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes durch. Diese Untersuchung wird durch das Büro Stadt + Handel, Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB vorgenommen und findet im August 2021 statt.

 

Ziel der Erfassung ist eine aktuelle Datenbasis, mit der die wesentlichen Veränderungen im Marktgeschehen aufzeigt werden können. Sie ist eine Grundlage für die Formulierung der wichtigsten Zielaussagen im Einzelhandelskonzept der Stadt Kröpelin. Rat und Verwaltung erhalten damit Antworten auf aktuelle Fragen: Wie entwickelt sich der Einzelhandel in Kröpelin insgesamt? Wie steht es um die Zentren- und Standortstruktur der Stadt? Wo fehlt es an Nahversorgung?

 

Im August 2021 geht dafür Erhebungspersonal von Stadt + Handel von Geschäft zu Geschäft und erfasst die Verkaufsfläche sowie die Sortimente. Eine Befragung der Händlerinnen und Händler ist dafür in der Regel nicht notwendig. Auf Wunsch können sich die Mitarbeitenden von Stadt + Handel mit einem Schreiben der Stadt ausweisen. Insbesondere im Rahmen der Covid-19-Pandemie wird dabei besonderer Wert auf die geltenden Kontakt- und Abstandsregelungen gelegt. Es wird dabei zu keinerlei Störungen im Betriebsablauf in den einzelnen Geschäften kommen. Der Datenschutz und die Anonymität werden bei allen Erhebungen berücksichtigt. Eine Veröffentlichung von betriebs- oder personenbezogenen Angaben erfolgt zu keinem Zeitpunkt.

 

Von den Ergebnissen profitiert am Ende vor allem der Einzelhandel selbst. Denn mit einem aktuellen Einzelhandelskonzept können Fehlentwicklungen vermieden, die Zentren- und Standortstruktur gestärkt und eine gute Versorgung in Kröpelin sichergestellt werden. Auftraggeber der Erhebung ist die Stadt Kröpelin.

 

Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen sind:

Stadt Kröpelin

Frau Jana Schmidt

Bauamtsleiterin

Markt 1

18236 Kröpelin

038292/851-40

jana.schmidt@stadt-kroepelin.de

 

 

 

Büro Stadt + Handel

Beckmann und Föhrer Stadtplaner PartGmbB

Herr Marcel Lessmann

Hörder Hafenstraße 11

44263 Dortmund

0231 – 8 62 68 90

Information zur Vollsperrung Kreuzung Dammstraße

Ab Montag, den 26.07.2021 bis voraussichtlich zum 06.08.2021 wird der Kreuzungsbereich Am Hohlweg / Hundehäger Weg / Straße des Friedens für die Anbindung an den vorhandenen Kanal voll gesperrt.

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